14-01-2026, 23:32
(14-01-2026, 17:47)p__ schrieb: Deshalb gehts auch darum, eine Nutzungsentschädigung durchzusetzen.
Hallo "P", Du scheinst Dich mit solchen Themen gut auszukennen.
Frage, ist es realistisch diese durchgesetzt zu bekommen? Ich meine, es versteht sich in der obig genannten Konstellation von selbst, dass dem Teilnehmer eine Entschädigung zustehen müsste (normale Logik); aber bekommt er diese auch durchgesetzt? Was sind da Deine Erfahrungen? Gibt es Möglichkeiten, da etwas bei der Durchsetzung zu beschleunigen?
Die Ex-Perle wird wahrscheinlich keine Geld haben und eine mögliche Entschädigung gar nicht zahlen können :-(
Könnte diese mit den zu zahlenden Unterhalt verrechnet werden oder herrscht in diesem Fall ein Aufrechnungsverbot?

