Heute, 00:51
Die Erfolglosigkeit in den Verfahren ist ein nicht mehr änderbares Faktum der Vergangenheit. Es geht nur noch um die Rechnung. Da lässt sich vielleicht noch was machen. Nachdem jetzt die Gesamtrechnung vorliegt, kann der nächste Schritt gegangen werden. Dann muss man sehen, was weiterhin noch möglich ist.
