Hallo,
vielleicht solltest Du zur Prüfung einmal die Honorarvereinbarung sowie die Abrechnung (in neutralisierter Form) einstellen. Dann kann sich der eine oder andere das ansehen und ggf. einschätzen, ob die Vereinbarung zulässig war oder nicht.
Hilfsweise kann man den Vorgang auch bei der zuständigen Kammer prüfen lassen. Bei der Notarkammer hatte ich Erfolg, nachdem ich der Notarin den Streit angezeigt und die Abrechnung zur Beurteilung eingereicht hatte. Bei der Steuerberaterkammer hingegen blieb mein Vorgehen ohne Ergebnis – nach dem Motto: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“ Dennoch würde ich diesen Weg zumindest versuchen.
vielleicht solltest Du zur Prüfung einmal die Honorarvereinbarung sowie die Abrechnung (in neutralisierter Form) einstellen. Dann kann sich der eine oder andere das ansehen und ggf. einschätzen, ob die Vereinbarung zulässig war oder nicht.
Hilfsweise kann man den Vorgang auch bei der zuständigen Kammer prüfen lassen. Bei der Notarkammer hatte ich Erfolg, nachdem ich der Notarin den Streit angezeigt und die Abrechnung zur Beurteilung eingereicht hatte. Bei der Steuerberaterkammer hingegen blieb mein Vorgehen ohne Ergebnis – nach dem Motto: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“ Dennoch würde ich diesen Weg zumindest versuchen.

