(10-01-2026, 13:38)NurErzeuger schrieb: Ja niemals. Maximal die Hälfte der Kosten. Das würde ich auch so sagen. Und dass du jetzt dann sowieso pleite bist und dich auch ggf. bei der Anwaltskammer beschweren wirst.
Wie sieht's eigentlich aus, kannst du nach Abzug der Unterhaltskosten nicht VKH beantragen?
Ich hatte auch an die VHK gedacht. Das Problem könnte die Mini-Eigentumswohnung im Ausland sein. Auch wenn nicht genutzt und derzeit auch nicht verkaufbar (müsste dann ja auch erstmal in das Ausland kommen und das kostet ja auch wieder), würde das wohl der Grund dann sein dass man mir das ablehnt.
Das würde ich nächste Woche im Rahmen meiner Erstberartung doch dann auch mal klären.
Haltet ihr es für sinnvoll dann vielleicht auch mal 2 Erstberatungen zu machen? DAmit ich dann auch eine Übersicht habe, was bei den einzelnen Anwälten dann zusammen käme, oder kann da man sowie nichts drauf geben, was die an Kostenschätzungen abgeben.
Ich bin jetzt wirklich in Sachen Anwälte gebrandmarkt...
(10-01-2026, 12:00)p__ schrieb:(10-01-2026, 09:37)NurErzeuger schrieb: Eine gute KI liefert dir heutzutage die gleichen Ergebnisse wie ein Jurist. Aber kostenlos.
Speziell in juristischen Fragen ist das Risiko riesig, einen richtigen Satz und direkt danach totalen Müll geliefert zu bekommen. Solange du nicht selber beurteilen kannst, was brauchbar ist und was nicht, Finger weg. Das ist nur brauchbar, um einen Text zu verschönern und auch dann muss man noch selber Korrektur lesen können. KI klingt immer so gut, das ist leider mehr Gefahr wie Hilfe. Was hübsch ist, ist eben nicht richtiger. Sondern kann zu Blamage und Fehlschlag führen. Tödlich sind z.B. veraltete Informationen in den Trainingsdaten.
Zitat:Ich gebe das nun einmal weiter an das ISUV wo ich nun Mitglied bin. Ich habe mir in Archiven gut zusammengestellt wer, was gemacht hat.
Der ISUV ist ein Anwaltsverein, der von Streitfällen lebt und als Mandantenköder fungiert und seinerseits Zeug verkaufen will. Regen - Traufe. Ich hoffe, du hast keinen ISUV-Anwalt genommen, das zeigt sich meist als Negativmerkmal.
Es bringt nichts, sich jetzt über das Honorar aufzuregen. Lasse die Abrechnung prüfen, mehr ist nicht drin. Du hast den Mandantenvertrag freiwillig unterschrieben und keine Kostengrenze vereinbart. Frage dich grundsätzlich, was bei dir psychisch so eingerichtet ist, dass du über Jahre hinweg spätestens ab Partnersuche gravierende Fehler um Fehler gemacht hast. Frage das nicht, um dich in Schuld zu wälzen, sondern deine persönlichen Strukturen aufzudecken, damit du nicht weiter auf dem Weg der offensichtlichen Fehler und Fallen dahinrollst.
Nein, ich habe mir keinen ISUV Anwalt andrehen lassen. Zumindest ist die Kontaktstelle vor Ort doch recht nett.
Dennoch wüsste ich gerne was du hier mit Negativmerkmal meinst:-)
Kann man denn eine Kostengrenze vereinbaren oder gilt das nur für das Pauschalhonorar?
Ich schaue mir die selbst an und dann werde ich diese defintiv prüfen lassen.
Der Vorschlag zur Selbstreflexion ist gut. Ich bin wirklich kein Dummer, aber so komme ich mir gerade schon vor. Für mich wird es definitiv nur noch die Kinder geben, wenn dieses TAM TAM dann auch mal hoffentlich vorbei ist.

