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Hochstrittig...Wenn das Geld knapp wird was tun?
#48
Ja niemals. Maximal die Hälfte der Kosten. Das würde ich auch so sagen. Und dass du jetzt dann sowieso pleite bist und dich auch ggf. bei der Anwaltskammer beschweren wirst.

Wie sieht's eigentlich aus, kannst du nach Abzug der Unterhaltskosten nicht VKH beantragen?
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Pfändungsschutzkonto - von Joset1989 - 01-01-2026, 21:23
RE: Hochstrittig...Wenn das Geld knapp wird was tun? - von NurErzeuger - 10-01-2026, 13:38

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