10-01-2026, 13:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-01-2026, 13:39 von NurErzeuger.)
Ja niemals. Maximal die Hälfte der Kosten. Das würde ich auch so sagen. Und dass du jetzt dann sowieso pleite bist und dich auch ggf. bei der Anwaltskammer beschweren wirst.
Wie sieht's eigentlich aus, kannst du nach Abzug der Unterhaltskosten nicht VKH beantragen?
Wie sieht's eigentlich aus, kannst du nach Abzug der Unterhaltskosten nicht VKH beantragen?

