10-01-2026, 00:30
(09-01-2026, 23:47)NurErzeuger schrieb: Bei einem einfachen Umgangsrechtsverfahren mit einem Verfahrenswert von 4.000 € können die Gesamtkosten für den Anwalt (inkl. Vorbereitung und Termin) bei etwa 600 € bis 900 € liegen (zzgl. MwSt. und Gerichtskosten). Bei mir stand damals irgendwas von 600 und irgendwas.
Dein Anwalt ist wohl vergoldet. Ich hätte jetzt getippt insgesamt statt 13.000 pi mal Daumen 3.000 Euro aber niemals 13.000.
Gibt's halt viele Betrüger darunter. Und das beste ist ja, dass die bei Familiengerichtssachen sowieso nur heiße Luft produzieren können, weil einzig und allein der Richter entscheidet. Egal was meine Anwältin damals sagte, hatte den Richter überhaupt nicht interessiert. Und dann musst du für so eine Nullnummer auch noch Geld bezahlen.
Bei der Angabe zur ausstehenden Rechnung steht alleine eine offene Summe zur Umgangsakte von 3.500 Euro. Da kam meine Anwältin auf die Idee das der Beschluss zu dem Gutachtenerstellung zu bemängeln sei. Als suchte sie regelrecht nach Arbeit. Das waren dann aber auch gerade Mal 4 Seiten. Ich fühle mich also wirklich so Richtig verarscht.
Wie geht das denn bei Abrechnung nach Gebührenordnung? Bezahlt man da auch jedes lesen einer email, jede kleine Frage im Verfahren, jede Weiterleitung einer Nachricht etc

