Du sagst es sehr schön Nullnummer.
20 Seiten als Gegenantrag zur Forderung zum alleinigen Sorgerecht. Bei der Familiengerichtsitzung ganze 1 minute angesprochen und schon Antrag der Gegenseite abgelehnt.
Antrag zum normalen Umgangsrecht gestellt obwohl ein normales Umgangsrecht überhaupt nicht wegen dem Strafverfahren abzusehen war. Das hätte man sich doch auch in der gânze sparen können....
Ein Antrag gegen die Wohnungswegweisung auch von 20.seiten würde bei der Familiensitzung vertagt und die Richterin hat hier auch nen eigenen Vorschlag gemacht.
Ergebnis der 13000 Euro: ich bezahle nach wie vor die alte Wohnung, begleitetet Umgang und keinerlei Regelung zum Unterhalt. Sorgerecht wurde überhaupt nicht behandelt.
Ich bin fassungslos und kann das oft genug nicht wiederholen...
Die bisherigen Rechnungen wimmelt nur von 6 Minuten Abrechnungen.
Zum Schluss habe ich mich fast überhauot nicht mehr getraut auch nur etwas zu schreiben.
Ja in der vergütungsvereinbarung wurde das Honorar vereinbart.
20 Seiten als Gegenantrag zur Forderung zum alleinigen Sorgerecht. Bei der Familiengerichtsitzung ganze 1 minute angesprochen und schon Antrag der Gegenseite abgelehnt.
Antrag zum normalen Umgangsrecht gestellt obwohl ein normales Umgangsrecht überhaupt nicht wegen dem Strafverfahren abzusehen war. Das hätte man sich doch auch in der gânze sparen können....
Ein Antrag gegen die Wohnungswegweisung auch von 20.seiten würde bei der Familiensitzung vertagt und die Richterin hat hier auch nen eigenen Vorschlag gemacht.
Ergebnis der 13000 Euro: ich bezahle nach wie vor die alte Wohnung, begleitetet Umgang und keinerlei Regelung zum Unterhalt. Sorgerecht wurde überhaupt nicht behandelt.
Ich bin fassungslos und kann das oft genug nicht wiederholen...
(09-01-2026, 23:41)p__ schrieb: Vielleicht versteht du jetzt die kritische Haltung gegenüber dieser Profession besser, die ich und andere hier oft anklingen lassen. Es gibt nun mal leider die Anwaltspflicht, die eine Anwaltministerin im Unterhaltsrecht eingeführt hat.
Den neuen Anwalt nach RVG abrechnen lassen, nicht nach Stundenhonorar, das weisst du mittlerweile sowieso.
Zur Abrechnung der alten Anwältin: Stundenhonorar wurde schriftlich vereinbart? Die Anwältin muss transparent und nachvollziehbar abrechnen. Jede Tätigkeit muss erforderlich gewesen sein. Verhältnismäßigkeit ist entscheidend. Keine „Selbstbeschäftigung“ auf Deine Kosten. Abgerechnet werden darf nichts, was bereits erledigt oder sinnlos doppelt war. Prüfe auch auf Abrechnung umfangreicher Schriftsätze ohne anschließende Verfahrensaktivität, abgerechnete Verfahrenshandlungen. Nicht alles ist abrechenbar. Auch sechs Minuten sind juristisch zulässig - aber nicht beliebig oft und nicht beliebig teuer.
Im Streitfall gibts auch die Anwaltskammer, dort dann ein Vermittlungsverfahren und vielleicht Vergleichslösungen.
Du nimmst die Detailrechnung auch mit zur neuen Anwältin und sagst dort: "Ich bitte um eine Einschätzung zur Angemessenheit der bisherigen Abrechnung.".
Die bisherigen Rechnungen wimmelt nur von 6 Minuten Abrechnungen.
Zum Schluss habe ich mich fast überhauot nicht mehr getraut auch nur etwas zu schreiben.
Ja in der vergütungsvereinbarung wurde das Honorar vereinbart.

