09-01-2026, 23:41
Vielleicht versteht du jetzt die kritische Haltung gegenüber dieser Profession besser, die ich und andere hier oft anklingen lassen. Es gibt nun mal leider die Anwaltspflicht, die eine Anwaltministerin im Unterhaltsrecht eingeführt hat.
Den neuen Anwalt nach RVG abrechnen lassen, nicht nach Stundenhonorar, das weisst du mittlerweile sowieso.
Zur Abrechnung der alten Anwältin: Stundenhonorar wurde schriftlich vereinbart? Die Anwältin muss transparent und nachvollziehbar abrechnen. Jede Tätigkeit muss erforderlich gewesen sein. Verhältnismäßigkeit ist entscheidend. Keine „Selbstbeschäftigung“ auf Deine Kosten. Abgerechnet werden darf nichts, was bereits erledigt oder sinnlos doppelt war. Prüfe auch auf Abrechnung umfangreicher Schriftsätze ohne anschließende Verfahrensaktivität, abgerechnete Verfahrenshandlungen. Nicht alles ist abrechenbar. Auch sechs Minuten sind juristisch zulässig - aber nicht beliebig oft und nicht beliebig teuer.
Im Streitfall gibts auch die Anwaltskammer, dort dann ein Vermittlungsverfahren und vielleicht Vergleichslösungen.
Du nimmst die Detailrechnung auch mit zur neuen Anwältin und sagst dort: "Ich bitte um eine Einschätzung zur Angemessenheit der bisherigen Abrechnung.".
Den neuen Anwalt nach RVG abrechnen lassen, nicht nach Stundenhonorar, das weisst du mittlerweile sowieso.
Zur Abrechnung der alten Anwältin: Stundenhonorar wurde schriftlich vereinbart? Die Anwältin muss transparent und nachvollziehbar abrechnen. Jede Tätigkeit muss erforderlich gewesen sein. Verhältnismäßigkeit ist entscheidend. Keine „Selbstbeschäftigung“ auf Deine Kosten. Abgerechnet werden darf nichts, was bereits erledigt oder sinnlos doppelt war. Prüfe auch auf Abrechnung umfangreicher Schriftsätze ohne anschließende Verfahrensaktivität, abgerechnete Verfahrenshandlungen. Nicht alles ist abrechenbar. Auch sechs Minuten sind juristisch zulässig - aber nicht beliebig oft und nicht beliebig teuer.
Im Streitfall gibts auch die Anwaltskammer, dort dann ein Vermittlungsverfahren und vielleicht Vergleichslösungen.
Du nimmst die Detailrechnung auch mit zur neuen Anwältin und sagst dort: "Ich bitte um eine Einschätzung zur Angemessenheit der bisherigen Abrechnung.".

