01-01-2026, 21:53
Hallo,
so wie hier vorgeschlagen wollte ich mich um die Einrichtung des Pfändungsschutzkontos kümmern. Wenn ich das tue dann erhalte den folgenden Kommentar.
Bitte beachten Sie:
Nach Umstellung in ein Pfändungsschutzkonto sind Verfügungen nur noch innerhalb des Pfändungsfrei-betrags möglich. Weiteres Guthaben außerhalb der Pfandsumme steht zukünftig NICHT mehr zur Verfü-gung und kann NICHT nicht verfügt werden. Bei ausreichendem Guthaben nutzen Sie bitte zuerst folgen-den Auftrag "Pfändung - Zahlung / Teilzahlung an Gläubiger" um die Forderung zu begleichen.
Als Hintergrund ich bekomme Ende Januar einen Bonus, der mir dann erstmal den Dispo ausgleichen wird und darüber hinaus vorläufig etwas Guthaben, das wir dann aber rapide abschmelzen, sofern die Anwaltskosten wieder dazu kommen.
Macht es Sinn daher abzuwarten, wenn die Zubuchung Januar erfolgt ist und danach erst Pfändungs-schutzkonto einzurichten. Dieser Vermerk hört sich ganz schön kompliziert an..
so wie hier vorgeschlagen wollte ich mich um die Einrichtung des Pfändungsschutzkontos kümmern. Wenn ich das tue dann erhalte den folgenden Kommentar.
Bitte beachten Sie:
Nach Umstellung in ein Pfändungsschutzkonto sind Verfügungen nur noch innerhalb des Pfändungsfrei-betrags möglich. Weiteres Guthaben außerhalb der Pfandsumme steht zukünftig NICHT mehr zur Verfü-gung und kann NICHT nicht verfügt werden. Bei ausreichendem Guthaben nutzen Sie bitte zuerst folgen-den Auftrag "Pfändung - Zahlung / Teilzahlung an Gläubiger" um die Forderung zu begleichen.
Als Hintergrund ich bekomme Ende Januar einen Bonus, der mir dann erstmal den Dispo ausgleichen wird und darüber hinaus vorläufig etwas Guthaben, das wir dann aber rapide abschmelzen, sofern die Anwaltskosten wieder dazu kommen.
Macht es Sinn daher abzuwarten, wenn die Zubuchung Januar erfolgt ist und danach erst Pfändungs-schutzkonto einzurichten. Dieser Vermerk hört sich ganz schön kompliziert an..

