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Hochstrittig...Wenn das Geld knapp wird was tun?
#21
Merke schon gibt viel zu tun im neuen Jahr, obwohl ich im alten nicht gerade faul dieszbezüglich war:-)


(31-12-2025, 17:12)Nappo schrieb: Ich hoffe, deine Familienrechtlerin konnte hier schlüssig darlegen? Ansonsten gehört hier normalerweise ein Strafrechtler hin. Mehr kann ich nicht sagen. Du hast ja nur geschrieben, dass die Vorwürfe Mumpitz seien, aber nicht, wie ihr entgegnet habt.



Ich habe neben der Familienrechtlerin einen Strafverteidiger. Einer der auf das Thema spezialisiert ist. Sind die Vorwürfe auch noch so absurd, ist es halt ein sehr delikates Thema zu dem sie mich beschuldigt hat.

Ich denke zumindest hier hat die Familienrechtlerin schlüssig argumentiert. Der Strafrechtler der in diesem Breich wohl 95% Einstellquote und viele solcher Fälle hat, hat mir gesagt, dass dies eingestellt wird, weil die Vorwürfe absurd sind, die Storyline überhaupt nicht logisch und es überhaupt keine Beweise gibt und da vertraue ich nun darauf.

Beim Familiengericht ist man auf die Vorwürfe überhaupt nicht eingegangen und hat sich lediglich darum gekümmert, wie nun der Umgang stattfinden wird. Verfahrensbeistand hat diesen stark befürwortet und es wird halt jetzt das Gutachten erstellt zwecks zukünftiger Umgangsregelung.


(31-12-2025, 17:12)Nappo schrieb: Der erste Schritt - auch wenn noch kein neuer Anwalt da ist - ist eine Mail an deine Anwältin: Hiermit kündige ich das Mandat. Ich kann mir Sie nicht mehr leisten. War schön mit Dir. Adé


Das mache ich sehr gerne, dann folgt zwar die Schlußrechnung, aber ich kann absehen was da wieder für eine Summe zusammen kommt. Da sie ja bis zum kleinsten Scheiss alles abgerechnet hat. Das beste war das ich ja alles Korrektur lesen musste und sofern Änderungen zu machen waren, diese Änderungen einzupflegen ja auch wieder gekostet haben. Hauptsache ich habe kostenlos gearbeitet 


(31-12-2025, 17:12)Nappo schrieb: Du rufst nur an und bittest um einen Termin. Dort klar, kurz und knapp die Sache benennen. Hat er Zeit, ist gut. Hat er keine, rufst du den nächsten an.


Für das blosse Gespräch, was ja dann wohl eine Erstberatung wäre, würde jeder Anwalt  dann auch wieder seine Erstgebühr verlangen oder?

Dann lege ich am 02.01. bzw. am 05.01. dann mit den Anrufen gleich los...

Wenn ich es richtig verstehe, wäre es derzeit lediglich relevant, dass ich einen Anwalt finde der sich mit dem Unterhaltsrecht auskennt, weil hier Anwaltspflicht gilt Die restlichen Themen sind erstmal längere Zeit eh ad acta gelegt…



(31-12-2025, 17:12)Nappo schrieb: Einen Verfahrenskostenhilfeantrag lädst du im Internet runter und füllst ihn vorab schon mal aus. Wenn du damit Probleme hast, kannst du mir meinetwegen auch Bescheid geben. Ich helfe  dir dann dabei.



Ich hatte mir das vor kurzem mal angeschaut und kam damit nicht so richtig klar, obwohl ich kein dummer bin. Es kann also durchaus sein, dass ich hier Unterstützung brauche, schaue mir das Thema aber nochmal an, bevor ich S.O.S funke.



(31-12-2025, 17:12)Nappo schrieb: Habe bislang noch nicht verstanden, ob du auch Trennungsunterhalt schon bezahlst..


Ich bezahle derzeit keinen Trennungsunterhalt. Was ich derzeit an Miete für die alte Wohnung bezahle ist nämlich viel höher als das was sie an Trennungsunterhalt bekäme.


(31-12-2025, 17:12)Nappo schrieb: Wegen der Kinder findet alsbald anscheinend ein begleitender Umgang statt? Leider musst du da wohl durch. Und trotz Kinder und all den Umständen, die dich deshalb belasten, musst du unkonventionelle Wege finden, erst einmal dein Überleben zu sichern.


Ja, es findet bis auf weiteres 1x die woche begleiteter Umgang statt. Ich habe die Kinder nun schon wieder 3x insgesamt sehen können.


(31-12-2025, 17:12)Nappo schrieb: Du zahlst ab 01.01.26 also :

- Kindesunterhalt
- deine Miete
- die Miete für die Wohnung des Zierfisches

Das ziehst du nun von Deinem Einkommen ab. Als Nächstes zahlst Du Deine  Kosten

- Telefon
-Strom
- etc.


Das genau ist das was ich derzeit aucb bezahle. Ich habe Strom, Telefon etc. an der alten Adresse ausserorderlich gekündigt und ihr das mitgeteilt. Wäre ja noch schöner dass ich ihr dort den Strom, Internet etc. bezahle.



(31-12-2025, 17:12)Nappo schrieb: Die Nebenkosten des Zierfisches vergisst du. Ich jedenfalls - und ich kann nur von mir ausgehen - würde sie nicht zahlen. Mir wäre auch völlig Wurscht, was das Gericht da gesagt hat. Sollen die mal was daran ändern. Wie denn?



Wie gesagt kläre ich das gerade mit dem Mieterverein. Ich würde liebend gerne die Mietzahlung entsprechend kürzen (immerhin auch nochmal 3xx Euro) und den geringernen Betrag überweise. Da wie ich ja bereits erwähnt habe, überhaupt keinen Einfluss darauf habe. Das blöde ist halt das der Mietvertrag über mich läuft. Kürze ich das jetzt, bekomme ich dann auch noch Ärger mit dem Vermieter obwohl mich das eigntlich auch nicht jucken sollte, aber der Mieterverein muss mir ja da genaueres sagen.

Das Gericht hat dem Zierfisch halt die Wohnung vorläufig zugesprochen aber ich habe den Mietvertrag unterschreiben und mich vertraglich dazu bereit erklärt, dass ich inklusive Nebenkosten bezahle.

Halte ich diese bei der Miete zurück bekomme ich doch wahrscheinlich ein böses Schreiben vom Vermieter…



(31-12-2025, 17:12)Nappo schrieb: Weiter unten werden die beiden Kinder eingetragen. Die erhöhen den pfändungsfreien Betrag nicht unerheblich, weil ja Kindesunterhalt fließen muss.

Sollte also in Zukunft eine Pfändung kommen, schützt dich dieses Konto nicht unbedingt i.S. Unterhalt, aber explizit vor anderen Gläubigern. Bspw. dem Stromversorger des Zierfisches ,-



Hab da gerade mal nachgelesen. Für die Freibeträge Kinder braucht man dann wohl eine Bescheinigung von Schuldnerberatung, Familienkasse? Gilt das denn auch wenn die Kinder nicht bei mir leben?

Stromerzeuger Zierfisch? Ich habe beim derzeitigen Stromversorger ausserordentlich gekündigt, damit gehe ich auch davon aus, dass sie den Strom nun selber bezahlt, denn der Stromversorger geht ja auch nicht in Vorkasse…


(31-12-2025, 17:12)Nappo schrieb: Dein (neuer) Anwalt muss bei Gericht die Anordnung auf das Recht zur Kündigung erwirken.



Also zum Thema Wohnung sassen wir beim Familiengericht und die Entscheidung wurde vertagt bzw. die Richterin schlug vor, hier einen Einigungsvorschlag zu machen, der aber kein Vorschlag war. Wir hatten in der sitzung ausdrücklich gesagt, dass die Wohnung Ende April zu kündigen sei und ich schon jetzt diese finanziell nicht mehr stemmen kann.
Vorschlag der Richterin: 1. Weiter alleinige Nutzung durch die Mutter. 2. Kein Zutrittsrecht ohne Zustimmung meiner Frau. 3. Kein Kündigungsrecht. Eigentlich der selbe Mist wie zuvor auch.

Daraufhin haben wir nun geantwortet, dass dies inakzeptabel ist. Finanziell nicht stemmbar wegen all der Kosten und dazu Steuerklassenwechsel zum neuen Jahr. Des Weiteren lägen keine Voraussetzung für eine Zuweisung der Wohnung vor.

Unser Vorschlag.: . 1. Weiter alleinige Nutzung durch die Mutter. 2. Kein Zutrittsrecht ohne Zustimmung meiner Frau 3. Kündigung der Wohnung und sofern Frau diese  Wohnung dennoch Möchte bis Januar 2026 Bescheid geben.

Auf die Entscheidung warte ich seit Anfang Dezember. Für mich auch total unlogisch der Vorschlag durch das Gericht. Es gibt keinen Grund, dass sie dort länger wohnen bleibt. Sie hatte schon genug Zeit ne Wohnung zu suchen (laut Schreiben würde sie das auch seit dem Trennungsmonat tun und für Wohnungsmangel kann ich ja auch nichts…

Damit dürfte das möglichste doch gemacht sein oder meinst du, dass ich hier auch nochmal auf den Mietverein zugehen sollte, denn dort sitzen ja auch Anwälte und das gehört vielleicht ja dann auch schon in deren Bereich…



(31-12-2025, 17:12)Nappo schrieb: Aber auch wenn das nicht klappt, so heißt das nicht, dass du die Miete ab April noch zahlen kannst. Und wenn dem so ist, und du zahlst sie nicht weil du nicht kannst, dann laufen eben Mietschulden auf und die Ex, die sowieso weg will, kann sehen wo sie bleibt.


Oh mann. Dann sähe es wirklich düster aus. Dann bin ich monatlich bei Ausgaben durch 2-fach Mieter, Mindestunterhalt und Verbindlichkeiten=Einnahmen (Ausgaben sogar wohl leicht drüber). Kein Cent an Lebensmittel ausgegeben, Anwaltskosten oder sonstigem….

Mietschulden laufen wegen mir auf, aber rausschmeissen kann man sie doch aus der wohnung wahrscheinlich auch nicht…



(31-12-2025, 17:12)Nappo schrieb: Laufen zu viele Schulden auf, dann sprechen wir einfach mal über die Möglichkeiten einer Verbraucherinsolvenz.

Aber: Du solltest dich aktuell weniger mit unseriösen Schriftsätzen der Anwälte auseinandersetzen und mehr wieder mit deinem Job. Denn das Erstere kannst du kaum aktuell beeinflussen. Das Zweitere schon.



Was meinst du hier in Bezug auf den Job.  Also ich habe einen sehr guten Job in dem ich mich nun 30 Jahre lang hochgearbeitet habe. So ein Gehalt bekomme ich nie wieder. Das arbeiten ist das einzige was mich derzeit ablenkt, dann fange ich nicht viel an zu denken.


(31-12-2025, 17:12)Nappo schrieb: Wenn i.S. Kinder es zusätzlich ein Gutachten geben soll, wird das Ganze dauern und du kannst das Gutachten sowieso nicht zahlen. Hier wären wir wieder beim Verfahrenskosten-Thema. Mal sehen was am Ende dabei heraus kommt. Und mal sehen, ob vielleicht die Ex irgendwo auch Andere nervt und die Schraube überreißt. Man darf ja hoffen, so heißt es.

Bezüglich der Kosten hatte ich meine Anwältin gefragt, wer das bezahlt. Dort wurde geantwortet, dass eigentlich diese vom Staat zu tragen sind, da ähnlch einem Kindschutzverfahren. Läge aber letztendich im Ermessen der Richtern….Würde mich also nicht wundern wenn sie auch hier falsch lag…





(31-12-2025, 17:12)Nappo schrieb: Ein Schreiben allerdings kannst du aufsetzen.

Kannst du das alleine? Und zwar an die Gegenseite, wie folgt:


Sollte innerhalb der gesetzten Frist weder Zahlung noch Stellungnahme erfolgen, behalte ich mir vor, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen


Denn: Einerseits muss der Wohnvorteil der Ex mit in die Trennungsunterhaltsberechnung einfließen, andererseits kann es aber auch am Ende sein, dass Du aufgrund des Erreichens deines Selbstbehaltes nach Abzug des Kindesunterhalts, gar keinen Trennungsunterhalt leisten musst. Und dann darfst du nicht den Fehler gemacht haben, vorab keine Nutzungsentschädigung verlangt zu haben, denn dann bekommst du auch keine. daher die Inverzugsetzung.



Meine Anwätlin hatte hierzu ja geschrieben, Mein Mandant sieht sich mangels anderweitiger Alternativen gezwungen, nunmehr ab dem Monat X eine Nutzungsentschädigung von ihrer Mandantion einzufordern und zwar in Höhe von xxxx. Selbstverstandlich ist mein Mandant damit einverstanden, diese mit dem Trennungsunterhalt ihrer Mandantin zu verrechen. Nichtsdesdotrotz gehe ich davon aus, dass sich diebezüglich bei Verrechnung ein Anspruch meines Mandanten ergibt. Diesen werde ich nach Auskunfterteilung durch ihre Mandantin, ich erinnere an die Frist bis Ende November-beziffern.


Belege hat meine Anwältin erhalten, aber wie hier jemand es schön beschrieben hat, sind wir auf einem toten Gleis, da keine Frist von ihr gesetzt. Denn Frau fordert dasselbe wie zuvor…


Du machst es jetzt aber anders und trennst Nutzungsentschädigung und gibst nun eine Frist vor. Das verstehe ich doch richtig? Smile

Die andere Seite ist gut im Fristverstreichen und was passiert wenn dann wieder nichts passiert?




(31-12-2025, 17:12)Nappo schrieb: Die Höhe der Nutzungsentschädigung hat sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren, mithin in Höhe von .... €. Sollte Ihre Mandantin eine abweichende Berechnungsgrundlage für angemessen halten, bitte ich um begründete Mitteilung innerhalb von 14 Tagen.


Wie errechnet sich denn die ortsübliche Vergleichsmiete?
Frage für den Mieterverein?


(31-12-2025, 17:12)Nappo schrieb: Als Letztes schaust du nun die dir mittlerweile wieder zur Verfügung stehenden Unterlagen an. Also auch - falls vorhanden - Kontoauszüge, insb. was die Einkünfte der Ex angeht.


[quote="Nappo" pid='223161' dateline='1767193926']
Sollte sich darauf ergeben, dass sie Dinge verheimlicht, werden wir sie zu verwerten wissen, sobald Details vorliegen.

Sie hat mir Kontoauszüge geschickt.:-)

Was meinst du hier mit Details?

Nicht mein Thema aber wenn sie zur Zahlung der Nutzungsentschädigung  verdonnert wird, woher kommt denn das denn Geld wenn sie so tut als wäre nichts da. Sozialleistungen/Bürgergeld oder heisst es dann wie beim OLG auch in Bezug auf eine vorherige Beschwerde gegen sie, weil mir Kosten angefallen waren, für einen sinnlosen Antrag den sie einfach mal so gestellt hatte....

Ziehen sie lieber zurück, weil da gibt es eh nichts zu holen und es fallen weitere Sitzung an, die dann auch wieder Kosten bei ihnen sammelt.


Ich merke schon ich muss mich auch mal mit dem Thema PKV beschäftigen…Muss auch mal lernen vom Staat zu profitieren...
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RE: Hochstrittig...Wenn das Geld knapp wird was tun? - von Joset1989 - 31-12-2025, 21:34
Pfändungsschutzkonto - von Joset1989 - 01-01-2026, 21:23

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