31-12-2025, 17:12
Nach dem Durchlesen des hier Gesagten, geht mal über Los und sortiere dich zum Jahreswechsel neu. Strategisch und mit gebotener Frechheit. Du bist bis dato als Spielball über´s Feld geschossen worden und nun siehst du vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr. Verständlich.
Ein großes Blatt mit tabellarisch aufgeführten Problemlagen, geistig oder auch praktisch vorliegend, sorgt wie die Notwendigkeit der Trennung der einzelnen Punkte und Abarbeitung nach Priorität.
Die Nummer mit der Strafanzeige sollte sich von alleine erledigen - zumindest gehst du davon aus. Ich hoffe, deine Familienrechtlerin konnte hier schlüssig darlegen? Ansonsten gehört hier normalerweise ein Strafrechtler hin. Mehr kann ich nicht sagen. Du hast ja nur geschrieben, dass die Vorwürfe Mumpitz seien, aber nicht, wie ihr entgegnet habt.
Bein Kindesunterhalt sind wir am Schnellsten fertig. Zahle den Mindestunterhalt, und warte alles andere ab.
Trennungsunterhalt auszurechnen ist immer eine Sache, bei der sich viel gestritten wird. Auch viele Anwälte schreiben da Mumpitz.
Im Versuch es auf den Punkt zu bringen: "Man" kennt die Zahlen nicht. Da ist das Stochern im Nebel immer schwer bis unmöglich. Jedenfalls ist es immer so, dass die Anwälte sich gerne hin und her schreiben und ein Anwalt auf Honorarbasis noch viel mehr. Anwälte können und dürfen jeden Bockmist schreiben. Auch das uns morgen zwei Sonnen am Himmel erscheinen. Und dann wirst du feststellen, dass du dich grün und schwarz zugleich geärgert hast, und 90% von dem Sch... keinen Richter interessieren.
Niemand hat seriös bislang gerechnet. Kein bereinigtes Netto angenommen. Nichts. Du bist aktuell zum ausplündern freigegeben. Das kannst nur du nun in zumindest neue Bahnen lenken.
Der erste Schritt - auch wenn noch kein neuer Anwalt da ist - ist eine Mail an deine Anwältin: Hiermit kündige ich das Mandat. Ich kann mir Sie nicht mehr leisten. War schön mit Dir. Adé
Verabschiede dich von dem Gedanken, dass irgendein Anwalt dich vor irgendetwas retten wird. Du brauchst ein (neues) Mietmaul nur dazu, Unterhalt auszurechnen, weil er die EDV dafür hat, und dich vor Gericht zu vertreten, weil du das in Unterhaltssachen nicht darfst = Anwaltspflicht
Du suchst dir also einen neuen Anwalt und schreibst aber keinen an! Du rufst nur an und bittest um einen Termin. Dort klar, kurz und knapp die Sache benennen. Hat er Zeit, ist gut. Hat er keine, rufst du den nächsten an.
Einen Verfahrenskostenhilfeantrag lädst du im Internet runter und füllst ihn vorab schon mal aus. Wenn du damit Probleme hast, kannst du mir meinetwegen auch Bescheid geben. Ich helfe dir dann dabei.
Habe bislang noch nicht verstanden, ob du auch Trennungsunterhalt schon bezahlst. Habe ich das überlesen? Steht ja schon viel da. Wenn ja, stell es einfach ein. Es kommt niemand, und reißt dir aktuell den Kopf ab. Es ist nicht einmal klar, ob Trennungsunterhalt überhaupt zu zahlen ist, nach Abzug anrechenbarer Kosten und Kindesunterhalt.
Wegen der Kinder findet alsbald anscheinend ein begleitender Umgang statt? Leider musst du da wohl durch. Und trotz Kinder und all den Umständen, die dich deshalb belasten, musst du unkonventionelle Wege finden, erst einmal dein Überleben zu sichern.
Du zahlst ab 01.01.26 also :
- Kindesunterhalt
- deine Miete
- die Miete für die Wohnung des Zierfisches
Das ziehst du nun von Deinem Einkommen ab. Als Nächstes zahlst Du Deine Kosten
- Telefon
-Strom
- etc.
Die Nebenkosten des Zierfisches vergisst du. Ich jedenfalls - und ich kann nur von mir ausgehen - würde sie nicht zahlen. Mir wäre auch völlig Wurscht, was das Gericht da gesagt hat. Sollen die mal was daran ändern. Wie denn?
Nun gehst du zur Bank und richtest ein "Pfändungsschutzkonto" ein. Dazu lädst du im Internet ein pdf herunter. Heißt: P-Konto-Bescheinigung nach § 903 ZPO. das füllst du aus und nimmst es mit zur Bank. Oben steht der Grundfreibetrag. Weiter unten werden die beiden Kinder eingetragen. Die erhöhen den pfändungsfreien Betrag nicht unerheblich, weil ja Kindesunterhalt fließen muss.
Sollte also in Zukunft eine Pfändung kommen, schützt dich dieses Konto nicht unbedingt i.S. Unterhalt, aber explizit vor anderen Gläubigern. Bspw. dem Stromversorger des Zierfisches ,-)
Du setzt jetzt dort an wo es weh tut: Am Geld. Da kann die gegn. Anwältin schreiben bis sie wund läuft. Nur ein Gerichtsbeschluss hilft ihr weiter. Und bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein herunter.
Was die Scheidung angeht: Trennungszeitpunkt war wann? Beispiel: Trennung im September 2025. Scheidung ist möglich nach Ablauf des Trennungsjahres, also ab September 2026. Scheidungsantrag kann eingereicht werden im Juli/August 2026 wegen Vorlaufzeit/Bearbeitung desselben.
Alle (!) Unterhaltsforderungen sind abzustellen auf die Zukunftsprognose, bezüglich derer du bei Änderungen des Einkommens kein Verschulden hast. Das hebelt also die 12-Monatsberechnung in die Vergangenheit dann aus, wenn sich z.B. die Steuerklasse ändert - wie bei Dir. Das ist gesetzt.
Und auch, wenn das Gericht gesagt hat, dass du den Mietvertrag nicht kündigen darfst, dann ist das zwar richtig, aber wo jemand ist, der nichts mehr hat zum bezahlen, hat der Kaiser auch sein Recht verloren.
Dein (neuer) Anwalt muss bei Gericht die Anordnung auf das Recht zur Kündigung erwirken. Aber auch wenn das nicht klappt, so heißt das nicht, dass du die Miete ab April noch zahlen kannst. Und wenn dem so ist, und du zahlst sie nicht weil du nicht kannst, dann laufen eben Mietschulden auf und die Ex, die sowieso weg will, kann sehen wo sie bleibt.
Laufen zu viele Schulden auf, dann sprechen wir einfach mal über die Möglichkeiten einer Verbraucherinsolvenz.
Kannst du deinen Arbeitsplatz halten. Gut. Wenn nicht, wird neu gewürfelt. In Sachen Kindesunterhalt wird man dir auf´s Dach steigen. Wegen Bewerbungen usw. Dann muss man sehen, wie schnell du wieder irgendwo unter kommst. je nach Qualifizierung eben. Aber: Du solltest dich aktuell weniger mit unseriösen Schriftsätzen der Anwälte auseinandersetzen und mehr wieder mit deinem Job. Denn das Erstere kannst du kaum aktuell beeinflussen. Das Zweitere schon.
Wenn i.S. Kinder es zusätzlich ein Gutachten geben soll, wird das Ganze dauern und du kannst das Gutachten sowieso nicht zahlen. Hier wären wir wieder beim Verfahrenskosten-Thema. Mal sehen was am Ende dabei heraus kommt. Und mal sehen, ob vielleicht die Ex irgendwo auch Andere nervt und die Schraube überreißt. Man darf ja hoffen, so heißt es.
Wie oben geschrieben, nimmst du keinen kontakt zur Ex auf. Du rechnest auch keinen Unterhalt aus. Wie auch? das ist Anwaltssache.
Ein Schreiben allerdings kannst du aufsetzen. Kannst du das alleine? Und zwar an die Gegenseite, wie folgt:
Betreff: Nutzungsentschädigung gemäß § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB – Wohnung [Adresse] / Mandantin: Frau [Name]
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
unter Bezugnahme auf den gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts [Ort] vom [Datum] (Az.: …), mit welchem die bisher gemeinsam genutzte Wohnung Ihrer Mandantin zur alleinigen Nutzung zugewiesen wurde, mache ich hiermit gemäß § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB meinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung geltend.
Ich fordere Ihre Mandantin auf, ab dem [Datum einsetzen] eine angemessene monatliche Nutzungsentschädigung zu zahlen.
Die Zahlung ist jeweils bis zum 5. eines Monats auf folgendes Konto zu leisten:
[Bankverbindung Vater]
Hiermit setze ich Ihre Mandantin ausdrücklich in Verzug.
Die Höhe der Nutzungsentschädigung hat sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren, mithin in Höhe von .... €. Sollte Ihre Mandantin eine abweichende Berechnungsgrundlage für angemessen halten, bitte ich um begründete Mitteilung innerhalb von 14 Tagen.
Ich weise darauf hin, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Nutzungsentschädigung unabhängig von etwaigen unterhaltsrechtlichen Fragestellungen besteht und unmittelbar aus dem Zuweisungsbeschluss folgt.
Sollte innerhalb der gesetzten Frist weder Zahlung noch Stellungnahme erfolgen, behalte ich mir vor, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Ding nachweisbar (Einschreiben/Einwurf) absenden. Drehen wir mal den Spieß jetzt rum... Dort wo wir es können.
Denn: Einerseits muss der Wohnvorteil der Ex mit in die Trennungsunterhaltsberechnung einfließen, andererseits kann es aber auch am Ende sein, dass Du aufgrund des Erreichens deines Selbstbehaltes nach Abzug des Kindesunterhalts, gar keinen Trennungsunterhalt leisten musst. Und dann darfst du nicht den Fehler gemacht haben, vorab keine Nutzungsentschädigung verlangt zu haben, denn dann bekommst du auch keine. daher die Inverzugsetzung.
Als Letztes schaust du nun die dir mittlerweile wieder zur Verfügung stehenden Unterlagen an. Also auch - falls vorhanden - Kontoauszüge, insb. was die Einkünfte der Ex angeht. Sollte sich darauf ergeben, dass sie Dinge verheimlicht, werden wir sie zu verwerten wissen, sobald Details vorliegen.
Ein großes Blatt mit tabellarisch aufgeführten Problemlagen, geistig oder auch praktisch vorliegend, sorgt wie die Notwendigkeit der Trennung der einzelnen Punkte und Abarbeitung nach Priorität.
Die Nummer mit der Strafanzeige sollte sich von alleine erledigen - zumindest gehst du davon aus. Ich hoffe, deine Familienrechtlerin konnte hier schlüssig darlegen? Ansonsten gehört hier normalerweise ein Strafrechtler hin. Mehr kann ich nicht sagen. Du hast ja nur geschrieben, dass die Vorwürfe Mumpitz seien, aber nicht, wie ihr entgegnet habt.
Bein Kindesunterhalt sind wir am Schnellsten fertig. Zahle den Mindestunterhalt, und warte alles andere ab.
Trennungsunterhalt auszurechnen ist immer eine Sache, bei der sich viel gestritten wird. Auch viele Anwälte schreiben da Mumpitz.
Im Versuch es auf den Punkt zu bringen: "Man" kennt die Zahlen nicht. Da ist das Stochern im Nebel immer schwer bis unmöglich. Jedenfalls ist es immer so, dass die Anwälte sich gerne hin und her schreiben und ein Anwalt auf Honorarbasis noch viel mehr. Anwälte können und dürfen jeden Bockmist schreiben. Auch das uns morgen zwei Sonnen am Himmel erscheinen. Und dann wirst du feststellen, dass du dich grün und schwarz zugleich geärgert hast, und 90% von dem Sch... keinen Richter interessieren.
Niemand hat seriös bislang gerechnet. Kein bereinigtes Netto angenommen. Nichts. Du bist aktuell zum ausplündern freigegeben. Das kannst nur du nun in zumindest neue Bahnen lenken.
Der erste Schritt - auch wenn noch kein neuer Anwalt da ist - ist eine Mail an deine Anwältin: Hiermit kündige ich das Mandat. Ich kann mir Sie nicht mehr leisten. War schön mit Dir. Adé
Verabschiede dich von dem Gedanken, dass irgendein Anwalt dich vor irgendetwas retten wird. Du brauchst ein (neues) Mietmaul nur dazu, Unterhalt auszurechnen, weil er die EDV dafür hat, und dich vor Gericht zu vertreten, weil du das in Unterhaltssachen nicht darfst = Anwaltspflicht
Du suchst dir also einen neuen Anwalt und schreibst aber keinen an! Du rufst nur an und bittest um einen Termin. Dort klar, kurz und knapp die Sache benennen. Hat er Zeit, ist gut. Hat er keine, rufst du den nächsten an.
Einen Verfahrenskostenhilfeantrag lädst du im Internet runter und füllst ihn vorab schon mal aus. Wenn du damit Probleme hast, kannst du mir meinetwegen auch Bescheid geben. Ich helfe dir dann dabei.
Habe bislang noch nicht verstanden, ob du auch Trennungsunterhalt schon bezahlst. Habe ich das überlesen? Steht ja schon viel da. Wenn ja, stell es einfach ein. Es kommt niemand, und reißt dir aktuell den Kopf ab. Es ist nicht einmal klar, ob Trennungsunterhalt überhaupt zu zahlen ist, nach Abzug anrechenbarer Kosten und Kindesunterhalt.
Wegen der Kinder findet alsbald anscheinend ein begleitender Umgang statt? Leider musst du da wohl durch. Und trotz Kinder und all den Umständen, die dich deshalb belasten, musst du unkonventionelle Wege finden, erst einmal dein Überleben zu sichern.
Du zahlst ab 01.01.26 also :
- Kindesunterhalt
- deine Miete
- die Miete für die Wohnung des Zierfisches
Das ziehst du nun von Deinem Einkommen ab. Als Nächstes zahlst Du Deine Kosten
- Telefon
-Strom
- etc.
Die Nebenkosten des Zierfisches vergisst du. Ich jedenfalls - und ich kann nur von mir ausgehen - würde sie nicht zahlen. Mir wäre auch völlig Wurscht, was das Gericht da gesagt hat. Sollen die mal was daran ändern. Wie denn?
Nun gehst du zur Bank und richtest ein "Pfändungsschutzkonto" ein. Dazu lädst du im Internet ein pdf herunter. Heißt: P-Konto-Bescheinigung nach § 903 ZPO. das füllst du aus und nimmst es mit zur Bank. Oben steht der Grundfreibetrag. Weiter unten werden die beiden Kinder eingetragen. Die erhöhen den pfändungsfreien Betrag nicht unerheblich, weil ja Kindesunterhalt fließen muss.
Sollte also in Zukunft eine Pfändung kommen, schützt dich dieses Konto nicht unbedingt i.S. Unterhalt, aber explizit vor anderen Gläubigern. Bspw. dem Stromversorger des Zierfisches ,-)
Du setzt jetzt dort an wo es weh tut: Am Geld. Da kann die gegn. Anwältin schreiben bis sie wund läuft. Nur ein Gerichtsbeschluss hilft ihr weiter. Und bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein herunter.
Was die Scheidung angeht: Trennungszeitpunkt war wann? Beispiel: Trennung im September 2025. Scheidung ist möglich nach Ablauf des Trennungsjahres, also ab September 2026. Scheidungsantrag kann eingereicht werden im Juli/August 2026 wegen Vorlaufzeit/Bearbeitung desselben.
Alle (!) Unterhaltsforderungen sind abzustellen auf die Zukunftsprognose, bezüglich derer du bei Änderungen des Einkommens kein Verschulden hast. Das hebelt also die 12-Monatsberechnung in die Vergangenheit dann aus, wenn sich z.B. die Steuerklasse ändert - wie bei Dir. Das ist gesetzt.
Und auch, wenn das Gericht gesagt hat, dass du den Mietvertrag nicht kündigen darfst, dann ist das zwar richtig, aber wo jemand ist, der nichts mehr hat zum bezahlen, hat der Kaiser auch sein Recht verloren.
Dein (neuer) Anwalt muss bei Gericht die Anordnung auf das Recht zur Kündigung erwirken. Aber auch wenn das nicht klappt, so heißt das nicht, dass du die Miete ab April noch zahlen kannst. Und wenn dem so ist, und du zahlst sie nicht weil du nicht kannst, dann laufen eben Mietschulden auf und die Ex, die sowieso weg will, kann sehen wo sie bleibt.
Laufen zu viele Schulden auf, dann sprechen wir einfach mal über die Möglichkeiten einer Verbraucherinsolvenz.
Kannst du deinen Arbeitsplatz halten. Gut. Wenn nicht, wird neu gewürfelt. In Sachen Kindesunterhalt wird man dir auf´s Dach steigen. Wegen Bewerbungen usw. Dann muss man sehen, wie schnell du wieder irgendwo unter kommst. je nach Qualifizierung eben. Aber: Du solltest dich aktuell weniger mit unseriösen Schriftsätzen der Anwälte auseinandersetzen und mehr wieder mit deinem Job. Denn das Erstere kannst du kaum aktuell beeinflussen. Das Zweitere schon.
Wenn i.S. Kinder es zusätzlich ein Gutachten geben soll, wird das Ganze dauern und du kannst das Gutachten sowieso nicht zahlen. Hier wären wir wieder beim Verfahrenskosten-Thema. Mal sehen was am Ende dabei heraus kommt. Und mal sehen, ob vielleicht die Ex irgendwo auch Andere nervt und die Schraube überreißt. Man darf ja hoffen, so heißt es.
Wie oben geschrieben, nimmst du keinen kontakt zur Ex auf. Du rechnest auch keinen Unterhalt aus. Wie auch? das ist Anwaltssache.
Ein Schreiben allerdings kannst du aufsetzen. Kannst du das alleine? Und zwar an die Gegenseite, wie folgt:
Betreff: Nutzungsentschädigung gemäß § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB – Wohnung [Adresse] / Mandantin: Frau [Name]
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
unter Bezugnahme auf den gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts [Ort] vom [Datum] (Az.: …), mit welchem die bisher gemeinsam genutzte Wohnung Ihrer Mandantin zur alleinigen Nutzung zugewiesen wurde, mache ich hiermit gemäß § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB meinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung geltend.
Ich fordere Ihre Mandantin auf, ab dem [Datum einsetzen] eine angemessene monatliche Nutzungsentschädigung zu zahlen.
Die Zahlung ist jeweils bis zum 5. eines Monats auf folgendes Konto zu leisten:
[Bankverbindung Vater]
Hiermit setze ich Ihre Mandantin ausdrücklich in Verzug.
Die Höhe der Nutzungsentschädigung hat sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren, mithin in Höhe von .... €. Sollte Ihre Mandantin eine abweichende Berechnungsgrundlage für angemessen halten, bitte ich um begründete Mitteilung innerhalb von 14 Tagen.
Ich weise darauf hin, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Nutzungsentschädigung unabhängig von etwaigen unterhaltsrechtlichen Fragestellungen besteht und unmittelbar aus dem Zuweisungsbeschluss folgt.
Sollte innerhalb der gesetzten Frist weder Zahlung noch Stellungnahme erfolgen, behalte ich mir vor, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Ding nachweisbar (Einschreiben/Einwurf) absenden. Drehen wir mal den Spieß jetzt rum... Dort wo wir es können.
Denn: Einerseits muss der Wohnvorteil der Ex mit in die Trennungsunterhaltsberechnung einfließen, andererseits kann es aber auch am Ende sein, dass Du aufgrund des Erreichens deines Selbstbehaltes nach Abzug des Kindesunterhalts, gar keinen Trennungsunterhalt leisten musst. Und dann darfst du nicht den Fehler gemacht haben, vorab keine Nutzungsentschädigung verlangt zu haben, denn dann bekommst du auch keine. daher die Inverzugsetzung.
Als Letztes schaust du nun die dir mittlerweile wieder zur Verfügung stehenden Unterlagen an. Also auch - falls vorhanden - Kontoauszüge, insb. was die Einkünfte der Ex angeht. Sollte sich darauf ergeben, dass sie Dinge verheimlicht, werden wir sie zu verwerten wissen, sobald Details vorliegen.

