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Hochstrittig...Wenn das Geld knapp wird was tun?
#12
(Gestern, 11:49)p__ schrieb: Der Kindesunterhalt ist also nicht tituliert und wurde nicht vor Gericht verhandelt, du zahlst derzeit Mindestunterhalt.

Das bedeutet, das wenn ich jetzt nichts tue (keine Antwort der Rückfragen), dann kann meine Frau jetzt aber nicht hingehen und einfach mal  ne Pfändung oder sowas veranlassen oder? Das sie mir nun auch noch berufliche Probleme macht das fehlt eigentlich nur noch.


(Gestern, 11:49)p__ schrieb: Bei der Nutzungsentschädigung hast du dich auf ein totes Gleis schieben lassen, Frist verstrichen und es gibt Hinweise, dass du bei den Verhältnissen der Ex beschissen wirst, ausserdem hast du noch nicht einmal alle eigene Unterlagen, weil die Ex den Ordner gestohlen hat und dir im übrigen der Zugriff auf deine Papiere verweigert ist. Was bei deinem Zierfisch lief, weisst du nicht, vielleicht jahrelang ein geheimes Konto und unbekannten Geldflüssen, man kann ihr nur gratulieren, sie hat dich gründlich eingeseift. Was richtig gewesen wäre, würde einige Seiten füllen, aber das hilft jetzt nicht mehr in dieser endlos langen Kette von "ätsch, reingelegt".

Kein Trost aber mittlerweile habe ich alle Unterlagen erhalten.


(Gestern, 11:49)p__ schrieb: Gehe jetzt die Nutzungsentschädigung mit dem Trennungsunterhalt an, sonst gehst du noch früher pleite als sowieso droht. Die ist durch dich einzuklagen. Aufgabe des Anwalts. Was für einen Mietvertrag habt ihr?


Der Mietvertrag läuft nur über mich und hatte eine 2-Jahresmindestklausel die Ende April 2026 ausläuft. Da er nur über mich läuft bezahle ich auch die Nebenkosten wo ich ja auch überhaupt keinen Einfluss habe. Sie kann die Heizung nun hochbollern, Wasser etc. nach belieben. Ich bin ja nicht da, der da noch ein wenig drauf geschaut hat.. Dazu bin ich nun aber auch mit dem Mietverein in Gespräch, denn wenn diie Wohnung dann irgenwann zu übergeben ist möchte ich keine böse Überraschung am letzten Tag erleben. Was ich nach Wohnungswegweisung bereits gemacht hatte ist, dass ich sämtliche Verträge wie Strom und Internet für diese alte Wohnungh gekündigt habe. 

Meil Ziel ist es den Mietvertrag dann auch dann zum 30.04. zu kündigen, was mir derzeit ja noch durch das Familiengericht untersagt ist. Mit der Familiensitzung sollte eine Entscheidung zur Wohnung fallen , wurde aber dagegen abgeändert, dass das Familiengericht danach selbst einen Vorschlag machen würde. Dies war aber kein Vorschlag, sondern besagte lediglich nur, dass Frau vorerst dort weiter wohnen kann und ich nach wie vor nicht kündigen darf. Das haben wir nun beim Familiengericht bemängelt und vorgeschlagen, dass ich diese Ende April kündige (da ich das finanziell nicht mehr stemmen kann) oder meine Frau übernimmt diese. so sah auch der Vorschlag an die Gegenseite aus, aber Null-Reaktion.


(Gestern, 11:49)p__ schrieb:  In welcher Höhe ein Trennungsunterhaltsanspruch zu bezahlen ist, kann man übers Forum nicht sagen, dazu sind viele Zahlen nötig und ein Betrugsversuch der Ex steht auch im Raum. Das sind eigentlich alles die ureigensten Aufgaben eines Anwalts, denn der hat die Unterlagen. Also nochmal Handlungsvorschläge:
1. Anwalt hinauswerfen. Bisher ist keine Leistung genannt worden, die Bezahlung nach Stunden rechtfertigt. Im Gegenteil, du bist pleite ohne Ergebnis. Du kannst dir diese Abzocke einfach nicht mehr leisten. Dafür auch noch einen Kredit aufzunehmen führt dich nur weiter in die Katastrophe.
2. Neuer Anwalt, bezahlt nach RVG.


Den Anwalt hinauswerfen, das hatte ich nun auch vor,  denn mittlerweile habe ich mich abgezockt gefühlt und auch nirgendwo ein Ergebnis gesehen, dass auf ihrem Tun (Anwältin) erfolgt ist. Ich bin auch bereits auf der Suche. Hatte 3 Anwälte angeschrieben, aber hier Absagen erhalten, da angeblich keine Kapa da ist.  Einen Anwalt zu suchen der nach RVG bezahtl, macht es bestimmt nicht einfacher. Ich bin aber an der Sache dran.


(Gestern, 11:49)p__ schrieb: 3. Trennungsunterhalt nach eigener Rechnung schätzen, Nutzungsentschädigung abziehen, vom Rest 40% abziehen, die Gegenseite zetern lassen und dann klagen lassen. In der Klage gegen dich auch die Nutzungsentschädigung abhandeln. Es kann strategisch günstig sein, auch erst dann die Geschichte mit dem zweiten Konto anzubringen, bis dahin kann man vielleicht noch weitere Erkundigungen über die "Tätigkeiten" der Dame einholen, über Dritte. Es kommt nicht gut für sie, wenn vor Gericht Betrug damit auffliegt. Ist sie schon im Vorfeld informiert, kann sie noch teils was zugeben, teils was besser verbergen.

Was meinst du mit zetern? Ich allein soll die Summe errechnen und der Gegenseite mitteilen? Und bezüglich Nutzungsentschädigung also vorerst nichts machen?
Hatte mir auch schon überlegt, bezüglich dem zweiten Konto noch nicht die Katze aus dem Sack zu lassen und die Trümpfe dann erst 
später auszuspielen. Ich denke ja auch das sie den Staat krätigt bescheisst wenn es um PKV geht wo sie eintsprechende Auskünfte wahrheitsgemäß angeben hätte müssen.
Hatte auch mal die Idee mir von ihr eidesstaatlich versichen zu lassen, dass sie keien Einkünfte hat, aber das muss sie dann vor Gericht...
Klagen heisst aber auch hier, dass geht nicht so einfach vor einer Gerichtsverhandlung, hier denke auch wieder an Arbeitgeber und dass dann hier Pfändungen schlimmstenfalls kämen. Die Gegenseite arbeitet so chaotisch, denen ist alles zu zu trauen.


(Gestern, 11:49)p__ schrieb: 4. Keine Schreiben und Briefe an die Ex- oder Exenanwältin. Es ist doch alles gesagt. Du bist von Anfang an nach Strich und Faden verarscht worden, auf alle Tricks von der Schleusung über knallharte Lügenanzeigen um dich als Vater zu vernichten und dir alle Ressourcen zu nehmen bis zu den Parallelfinanzen reingefallen und bist für die Ex ein extremer Naivling. Appelle werden sie ermutigen und bestätigen.


Das heisst also meinerseits nichts tun und höchstens dann mit einem Anwalt, aber einen neuen.

Ich habe mir auch mal gedacht, dass bezüglich der Lügenanzeige ich sie auf Verlemdung im Strafverfahren verklage, aber zuerst habe ich anderweitig genug zu tun und so verstehe ich dich, das heisst unterhalt. was ich auch als oberste Prio sehe.

(Gestern, 14:45)NurErzeuger schrieb:
Wenn du deutscher Staatsbürger bist, haben die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch durch Abstammung (§ 4 Abs. 1 StAG).

Ist dies der Fall, hat sie über den Familiennachzug zum deutschen Kind (§ 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG) einen nahezu sicheren Aufenthaltstitel, solange sie das Sorgerecht ausübt. Die 3-Jahres-Regel der Ehe ist dann für sie zweitrangig.

Ja ich bin deutscher Staatsbürger, lebe von Geburt an hier und die beiden eigenen Kinder sind auch deutsch. Alleine der Stiefsohn und sie selbst haben keine deutsche Staatsangehörigkeit.

(Gestern, 15:01)NurErzeuger schrieb: Nach § 1570 BGB steht ihr Unterhalt zu, solange sie die Kinder betreut (in der Regel bis zum 3. Lebensjahr, danach besteht verstärkte Erwerbsobliegenheit).

Deine Strategie muss sein ihre Erwerbsobliegenheit so früh wie möglich gerichtlich feststellen zu lassen. Sobald die Kinder in der Kita sind, muss sie arbeiten. Jeder Euro, den sie selbst verdient, reduziert deine Last.

Das Trennungsjahr läuft ab dem Moment der nachweisbaren Trennung, somit sofort Scheidungsantrag stellen. Je schneller die Scheidung durch ist, desto schneller endet der Ehegattenunterhalt.

Beide Kinder sind in der Kita sowie Krippe.

Sofort scheidungsantrag stellen, wäre doch auch Aufgabe der neuen Anwältin. Geht das jetzt schon. 

Ich hatte auch meine derzeitige Anwältin auch mal gefragt, wegen sofortiger Scheidung, weil warum abwarten, weil dieser Vorwurf in meine Richtung ist ein asolutes No-Go gewesen, was soll ich da noch 1 Jahr abwarten. Da meine die Anwältin allerdings, die Hürde ist da sehr hoch und sie könnte das aher anstreben wegen den schweren Vorwurfs.
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RE: Hochstrittig...Wenn das Geld knapp wird was tun? - von Joset1989 - Gestern, 16:37

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