Gestern, 15:01
Nach § 1570 BGB steht ihr Unterhalt zu, solange sie die Kinder betreut (in der Regel bis zum 3. Lebensjahr, danach besteht verstärkte Erwerbsobliegenheit).
Deine Strategie muss sein ihre Erwerbsobliegenheit so früh wie möglich gerichtlich feststellen zu lassen. Sobald die Kinder in der Kita sind, muss sie arbeiten. Jeder Euro, den sie selbst verdient, reduziert deine Last.
Das Trennungsjahr läuft ab dem Moment der nachweisbaren Trennung, somit sofort Scheidungsantrag stellen. Je schneller die Scheidung durch ist, desto schneller endet der Ehegattenunterhalt.
Deine Strategie muss sein ihre Erwerbsobliegenheit so früh wie möglich gerichtlich feststellen zu lassen. Sobald die Kinder in der Kita sind, muss sie arbeiten. Jeder Euro, den sie selbst verdient, reduziert deine Last.
Das Trennungsjahr läuft ab dem Moment der nachweisbaren Trennung, somit sofort Scheidungsantrag stellen. Je schneller die Scheidung durch ist, desto schneller endet der Ehegattenunterhalt.

