Gestern, 14:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 14:53 von NurErzeuger.)
Bei bestimmten Ethnien steht die Blutsfamilie über allem. Du wurdest als Geldquelle nur zugeheiratet und du wurdest jetzt ersetzt. Der Plan stand von Anfang an fest oder es hat sich irgendwas geändert infolge dieser grausame Plan entstanden ist. Wobei ich aufgrund der Härte ihres Vorgehens eher dazu tendiere, dass der Plan von Anfang an schon feststand. Aber egal, wie dieser Plan entstanden ist, du warst von Anfang an kein Teil ihrer Familie sondern nur Geldquelle.
Interessant wäre jetzt zu wissen, ob man sie noch losbekommen kann. Meines Wissens muss aufgrund der Trennung die Ausländerbehörde informiert werden bzw. hierbei handelt es sich sogar um eine Meldepflicht. Dann gibt es noch eine 3-Jahresregel und Härtefälle. Sie macht jetzt natürlich einen auf Gewaltschutz und zus. sind die gemeinsamen Kinder da. Die Kinder dürften aber noch keine deutsche Staatsangehörigkeit haben oder?
Zum Unterhaltsrecht Ratschläge zu geben ist immer schwierig. Weil einerseits stehts es bereits in Stein gemeißelt fest und andererseits hat jeder Richter eine Menge Gestaltungsfreiheit.
Wichtig ist, dass du in der Realität ankommst und die Scheidung jetzt so schnell wie möglich durchziehst und dann versuchst, dass der Betreuungsunterhalt nicht ausufert. Um Umgang und so Sachen würde ich mich in diesem Fall nicht kümmern, weil mit so einer Frau möchte ich ja nicht mal mehr über die Kinder verbunden sein.
Liest sich böse, aber du bist mit 36 noch sehr jung und kannst einen guten Neustart noch schaffen, wenn du jetzt konsequent vorgehst und stark bleibst. Vergiss nicht, der Sommer kommt wieder und dann liegst du an irgendeinem See und lässt dir die Sonne auf den Bauch scheinen. Das Leben geht weiter, aber jetzt musst du genauso eiskalt wie sie sein und nur an dich selbst denken.
Wenn du deutscher Staatsbürger bist, haben die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch durch Abstammung (§ 4 Abs. 1 StAG).
Ist dies der Fall, hat sie über den Familiennachzug zum deutschen Kind (§ 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG) einen nahezu sicheren Aufenthaltstitel, solange sie das Sorgerecht ausübt. Die 3-Jahres-Regel der Ehe ist dann für sie zweitrangig.
Interessant wäre jetzt zu wissen, ob man sie noch losbekommen kann. Meines Wissens muss aufgrund der Trennung die Ausländerbehörde informiert werden bzw. hierbei handelt es sich sogar um eine Meldepflicht. Dann gibt es noch eine 3-Jahresregel und Härtefälle. Sie macht jetzt natürlich einen auf Gewaltschutz und zus. sind die gemeinsamen Kinder da. Die Kinder dürften aber noch keine deutsche Staatsangehörigkeit haben oder?
Zum Unterhaltsrecht Ratschläge zu geben ist immer schwierig. Weil einerseits stehts es bereits in Stein gemeißelt fest und andererseits hat jeder Richter eine Menge Gestaltungsfreiheit.
Wichtig ist, dass du in der Realität ankommst und die Scheidung jetzt so schnell wie möglich durchziehst und dann versuchst, dass der Betreuungsunterhalt nicht ausufert. Um Umgang und so Sachen würde ich mich in diesem Fall nicht kümmern, weil mit so einer Frau möchte ich ja nicht mal mehr über die Kinder verbunden sein.
Liest sich böse, aber du bist mit 36 noch sehr jung und kannst einen guten Neustart noch schaffen, wenn du jetzt konsequent vorgehst und stark bleibst. Vergiss nicht, der Sommer kommt wieder und dann liegst du an irgendeinem See und lässt dir die Sonne auf den Bauch scheinen. Das Leben geht weiter, aber jetzt musst du genauso eiskalt wie sie sein und nur an dich selbst denken.
Wenn du deutscher Staatsbürger bist, haben die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch durch Abstammung (§ 4 Abs. 1 StAG).
Ist dies der Fall, hat sie über den Familiennachzug zum deutschen Kind (§ 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG) einen nahezu sicheren Aufenthaltstitel, solange sie das Sorgerecht ausübt. Die 3-Jahres-Regel der Ehe ist dann für sie zweitrangig.

