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Hochstrittig...Wenn das Geld knapp wird was tun?
#7
Der Kindesunterhalt ist also nicht tituliert und wurde nicht vor Gericht verhandelt, du zahlst derzeit Mindestunterhalt.

Bei der Nutzungsentschädigung hast du dich auf ein totes Gleis schieben lassen, Frist verstrichen und es gibt Hinweise, dass du bei den Verhältnissen der Ex beschissen wirst, ausserdem hast du noch nicht einmal alle eigene Unterlagen, weil die Ex den Ordner gestohlen hat und dir im übrigen der Zugriff auf deine Papiere verweigert ist. Was bei deinem Zierfisch lief, weisst du nicht, vielleicht jahrelang ein geheimes Konto und unbekannten Geldflüssen, man kann ihr nur gratulieren, sie hat dich gründlich eingeseift. Was richtig gewesen wäre, würde einige Seiten füllen, aber das hilft jetzt nicht mehr in dieser endlos langen Kette von "ätsch, reingelegt".

Gehe jetzt die Nutzungsentschädigung mit dem Trennungsunterhalt an, sonst gehst du noch früher pleite als sowieso droht. Die ist durch dich einzuklagen. Aufgabe des Anwalts. Was für einen Mietvertrag habt ihr? In welcher Höhe ein Trennungsunterhaltsanspruch zu bezahlen ist, kann man übers Forum nicht sagen, dazu sind viele Zahlen nötig und ein Betrugsversuch der Ex steht auch im Raum. Das sind eigentlich alles die ureigensten Aufgaben eines Anwalts, denn der hat die Unterlagen. Also nochmal Handlungsvorschläge:

1. Anwalt hinauswerfen. Bisher ist keine Leistung genannt worden, die Bezahlung nach Stunden rechtfertigt. Im Gegenteil, du bist pleite ohne Ergebnis. Du kannst dir diese Abzocke einfach nicht mehr leisten. Dafür auch noch einen Kredit aufzunehmen führt dich nur weiter in die Katastrophe.
2. Neuer Anwalt, bezahlt nach RVG.
3. Trennungsunterhalt nach eigener Rechnung schätzen, Nutzungsentschädigung abziehen, vom Rest 40% abziehen, die Gegenseite zetern lassen und dann klagen lassen. In der Klage gegen dich auch die Nutzungsentschädigung abhandeln. Es kann strategisch günstig sein, auch erst dann die Geschichte mit dem zweiten Konto anzubringen, bis dahin kann man vielleicht noch weitere Erkundigungen über die "Tätigkeiten" der Dame einholen, über Dritte. Es kommt nicht gut für sie, wenn vor Gericht Betrug damit auffliegt. Ist sie schon im Vorfeld informiert, kann sie noch teils was zugeben, teils was besser verbergen.
4. Keine Schreiben und Briefe an die Ex- oder Exenanwältin. Es ist doch alles gesagt. Du bist von Anfang an nach Strich und Faden verarscht worden, auf alle Tricks von der Schleusung über knallharte Lügenanzeigen um dich als Vater zu vernichten und dir alle Ressourcen zu nehmen bis zu den Parallelfinanzen reingefallen und bist für die Ex ein extremer Naivling. Appelle werden sie ermutigen und bestätigen.

So ganz langsam muss du auf Selbstschutz und Durchsetzung der wenigen Restrechte kommen.
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RE: Hochstrittig...Wenn das Geld knapp wird was tun? - von p__ - Gestern, 11:49

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