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Hochstrittig...Wenn das Geld knapp wird was tun?
#5
1. ich wurde von der Gegenseite Recht schnell zur Auskunft über meine monatlichen Einkünfte aufgefordert und dazu gleichzeitig zur Zahlung von Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt. Dazu hatte man eine Summe errechnet Basierend auf der Düsseldorfer Tabelle. Dazu hatte meine Frau wohl meinen Arbeitsvertrag sowie meine sorgfältig abgehefteten Entgeltabrechnungen durchschnüpfelt, worauf ich ja keinen Einfluss hatte, da ich von einem Moment auf den anderen der Wohnung verwiesen wurde.ich nehme an dass sie den ganzen Ordner zu ihrer Anwältin geschleppt hat

2. Mit dem Hinweis meine Unterlagen nicht mehr zu durchsuchen und dass nicht alle Unterlagen vorliegen da ich ja auch keinen Zugriff hatte, haben wir die Auskunft bzw. Die Ausgabennachweise auf einen späteren als den von der Gegenseite geforderten Termin verschoben und dennoch ein Nettoeinkommen errechnet und dazu auch sämtliche monatliche Ausgaben aufgeführt. Dies betraf betriebsbingte Ausgaben, Verbindlichkeiten/Kredite und Versicherungen. Dazu der Hinweis das alle diese Verbindlichkeiten während der Beziehungszeit (also auch vor der Ehe) und vor der Trennung begründet wurden.

Weiterer Hinweis das ein Kredit um trennungsbedingte Kosten abzufedern neu aufgenommen wurde. Dazu kam noch die gesamte Miete für die Familienwohnung dazu..so dass wir bei einem niedrigen Betrag in Höhe des Selbstbehalts angekommen sind. Dazu der Hinweis dass der Selbstbehalt noch zu erhöhen sei, da der Wert der eigenen neuen Wohnung über dem der Düseldorfer Tabelle vorausgesetzen Wert liegt.

Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben wir der anderen Seite mitgeteilt, das zumindest der Mindestunterhalt für die Kinder vorlâufig gezahlt wird. (Meine anwältin meinte das wâre Pflicht zumindest diesen zu bezahlen).

3. Mit dem Einigungsvorschlag zur baldigen Kündigung der teuren Wohnung (Frau kann Wohnung selbst übernehmen oder ich diese kündigen,).verlangen wir gleichzeitig eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Komplettmiete der teuren Wohnung. Dieser soll mit dem Trennungsunterhaltssnspruch verrechnet werden können..wir gehen davon aus, dass hierzu ein Anspruch für mich besteht. Sofern die Einkommensverhâltnisse meiner Frau vorliegen möchte meine Anwältin diesen beziffern. Frist bis Ende  November.

4. Zur Frist wird nichts geliefert, man verweist das meine Unterlagen zu.spät gekommen sind. Dann erst möchte man zum Vergleichsvorschlag Stellung nehmen.

5. Wir erhalten Antwort, dass meine Frau keine Einnahmen hat (was ich bezweifel und auf Grund der Kontoauszüge Ungereimtheiten entdecke die auf einen regelmässigen Kontoausgkeich durch ein anderes Konto hinweisen) und keinen Kredit vor der Ehe akzeptiert und auch keinen danach. Weder für Anschaffung gemeinsamer Wohnungsausstattung oder auch den letzten Kredit zur Abfederung.

Stattdessen viele Rückfragen zu meinen Ausgaben aber bezüglich unseren Vorschlägen ein klares nein in dem man auf die ursprüngliche Forderung beharrt. Komplettes Nettoeinkommen=Basis Trennungsunterhalt (nicht einmal.die Pauschale für betriebsbedingte Ausgaben akzeptiert man nicht). Dazu die Forderung die monatliche Zahlung nach oben anzupassen allerdings ohne jegliche Fristsetzung der Gegenseite.
In Bezug auf Nutzungsentschädigung oder dem Vorschlag zur Kündigung der Wohnung gar  nichts (hierzu hatten wir auch den Antrag an das Familiengericht).


Das ist der Stand zum Thema Unterhalt.

Meine Anwältin stellte mir dazu nun die Frage ob wir weiter abwarten nun was passiert (sie befürchtet das meine Frau dazu jetzt auch wieder einen Antrag an das Amtsgericht stellt) oder die Gegenseite weiter beschäftigen...

Ich habe nun etwas vorbereitet in der ich an die Gegenseite appelliere von dieser Hochstreitig abzusehen und auch mal.eine Übersicht zu geben, was hier bereits an Anwaltskosten zusammen kommt, das ich liebend gerne eher für die Kinder bezahlen würde,..Dazu die Rückfragen beantworten, andererseits meine Frau aber auch unter Druck zu setzen indem sie mir mal erzählt was das für andere Konten sind und ihre Einnahmen geparkt werden, die sie zuletzt hatte, weil sie damit nicht vor das Amtsgericht gehen wollen würde.
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RE: Hochstrittig...Wenn das Geld knapp wird was tun? - von Joset1989 - Gestern, 01:08

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