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Hochstrittig...Wenn das Geld knapp wird was tun?
#3
(29-12-2025, 21:34)p__ schrieb:
(29-12-2025, 20:49)Joset1989 schrieb: Hätte mir nie im Leben gedacht in solch eine Situation zu gelangen


Zur Wohnung, ja, so ist das. Die Nutzungsentschädigung ist rechtlich absolut legitim und die Nichtreaktion darauf ist Taktik. Dein Anwalt muss das aktiv einklagen, nicht nur anmerken.

Umgang, das läuft wie es nun eben läuft nach dieser Vorgeschichte. Bleibe konsequent, ruhig, zuverlässig präsent.

Dein Geld: Ob das sauber durchgerechnet wurde (Einkommen bereinigt? Doppelte Mietkosten? Schulden ehebedingt berücksichtigt?) keine Ahnung. Ist es so ausgeurteilt? Hast du schon versucht aufzustocken?

Vergütungsvereinbarung ohne RVG ist finanziell brandgefährlich, vor allem in deiner Situation. Ein Wechsel des Anwalts ist übel, aber manchmal unumgänglich. Prüfen, ob du bereits für Verfahrenskostenhilfe in Frage kommst.

Meine Anwältin hat dem Anwalt der anderen Seite lediglich geschrieben, dass man Nutzungsentschädigung in Höhe der hohen Miete fordert sonst nichts..Keine Antwort und stattdessen Gegenforderung.

Man wartet hier wohl ab, bis dass die Entscheidung zur Wohnungszuweisung erfolgt, denn die soll möglichst aufgehoben werden so, dass ich die Wohnung dann kündigeh kann.Das ist meine Hoffnung, da Ende Januar die frühestmögliche Kündigung erfolgen würde. Der Frau wurde vorgeschlagen, dass sie selbst in das Wohnungsverhältnis eintreten kann, denn letztendlich fühlt sie sich dort emotional ja nach eigener Aussage selbst nicht mehr wohl. Wenn das Gericht dann dennoch ihr weiter die Wohnung zuweist und meine Frau dort weiter wohnen kann, wird sie sich wohl auch nicht weiter bemühen. Dann sehe ich allerdings wirklich schwarz. Denn da Anfang Januar der Steuerklassenwechsel auf  1 erfolgt, dann sind wir mit der Wohnungsmiete bei fast 50% meines Gehalts angekommen. Ich bezahle ja auch die Warmmiete?

Frage ist was passiert wenn die Wohnung tatsächlich gekündigt werden kann, dann will.sie nach wie vor wohl dasselbe als Trennungsunterhalt in bar...?!

Es ist bezüglich meinem Geld (Einkommensberechnung für Unterhalt) nicht mehr passiert, dass ich meine Ausgaben offengelegt habe und meine Anwâltin hat das runtergerechnet kam unter den Selbstbehalt und hat das der Gegenseite mitgeteilt. Die Gegenseite rechnet einfach was ich als Netto habe um auf die Düsseldorfer Tabelle und das wars. Null Bewegung diesbezüglich..


Die Frage ist wie man überhaupt einen Anwalt mit RVG noch findet. Meine Anwältin hat so einen hohen Stundensatz, das summiert sich einfach. Zumal ich zu Beginn von meiner Anwältin kein bisschen auf das vorbereitet wurde was auf mich finanziell zukommen könnte.

In Bezug auf PKV hat meine Anwältin sich mit der Vergütungsvereinbarung  eine Erklärung unterschreiben lassen, dass dies ausgeschlossen wird. Das hieße diesbezüglich könnte ich ja nur das Mandat wechseln.

Wie kann man denn prüfen ob für einen selbst PKV zutrifft?

Ich selbst habe ein gutes Gehalt, Problem halt bei all den Ausgaben bleibt nichts übrig
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RE: Hochstrittig...Wenn das Geld knapp wird was tun? - von Joset1989 - 29-12-2025, 23:17

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