29-12-2025, 21:34
(29-12-2025, 20:49)Joset1989 schrieb: Hätte mir nie im Leben gedacht in solch eine Situation zu gelangen
Die Vorgeschichte führte fast zwangsläufig dorthin, wo du jetzt bist. 99,9% der Dinge sind bereits gelaufen, Ratschläge helfen jetzt nicht mehr oder es gibt keine mehr. Und es ist auch kein Zufall, dass das drei Jahre nach Eheschliesslung passiert. Ein ganz typischer Zeitpunkt. Dein Zierfisch geht jetzt ans kassieren. Leider ein Bett, das du dir mit viel Mühe ganz allein selbst gemacht hast. Schon vor Jahrzehnten gab es Artikel mit "Ausländerin sucht Arbeitssklave". In dem Stadium jetzt befindest du dich nur noch in palliativer Behandlung.
Zum Strafverfahren, halte dich an die Grundregeln: Keine direkten Gespräche mit der Mutter über Vorwürfe, keine Erklärungen, keine Rechtfertigungen gegenüber Dritten, alles ausschließlich über Anwälte laufen lassen.
Zur Wohnung, ja, so ist das. Die Nutzungsentschädigung ist rechtlich absolut legitim und die Nichtreaktion darauf ist Taktik. Dein Anwalt muss das aktiv einklagen, nicht nur anmerken.
Umgang, das läuft wie es nun eben läuft nach dieser Vorgeschichte. Bleibe konsequent, ruhig, zuverlässig präsent.
Dein Geld: Ob das sauber durchgerechnet wurde (Einkommen bereinigt? Doppelte Mietkosten? Schulden ehebedingt berücksichtigt?) keine Ahnung. Ist es so ausgeurteilt? Hast du schon versucht aufzustocken?
Vergütungsvereinbarung ohne RVG ist finanziell brandgefährlich, vor allem in deiner Situation. Ein Wechsel des Anwalts ist übel, aber manchmal unumgänglich. Prüfen, ob du bereits für Verfahrenskostenhilfe in Frage kommst.
