29-12-2025, 17:26
Erstmal: Deine Unterhaltspflicht geht weiter und auch die Mutter bleibt berechtigt. https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...p?tid=3995
Ferner: Die zusätzlichen Kosten für den Schüleraustausch/Aufenthalt/wasauchimmer können Sonderbedarf, Mehrbedarf oder gar kein Bedarf sein. Schicken die Eltern das Kind einvernehmlich zum Schüleraustausch, haften sie gemäss Einkommensanteilen. Ohne Zustimmung eines Elternteils wird es schwierig, da sind wir im Bereich der flexiblen Rechtssprechung, mal so, mal so. Dafür gibt es alle möglichen Kriterien und Urteile, zum Beispiel wird behauptet, es käme auf die "Angemessenheit" des Aufenthalts an. In deinem Beitrag sehe ich keinen Ansatzpunkt für die Kostenübernahme oder gegen die Kostenübernahme. Die Aussage des Bafög-Amts ist falsch, so eindeutig ist das nicht.
Ferner: Die zusätzlichen Kosten für den Schüleraustausch/Aufenthalt/wasauchimmer können Sonderbedarf, Mehrbedarf oder gar kein Bedarf sein. Schicken die Eltern das Kind einvernehmlich zum Schüleraustausch, haften sie gemäss Einkommensanteilen. Ohne Zustimmung eines Elternteils wird es schwierig, da sind wir im Bereich der flexiblen Rechtssprechung, mal so, mal so. Dafür gibt es alle möglichen Kriterien und Urteile, zum Beispiel wird behauptet, es käme auf die "Angemessenheit" des Aufenthalts an. In deinem Beitrag sehe ich keinen Ansatzpunkt für die Kostenübernahme oder gegen die Kostenübernahme. Die Aussage des Bafög-Amts ist falsch, so eindeutig ist das nicht.
