Gestern, 12:15
Die Vereinbarung vor Gericht ist wertlos durch das Wort "perspektivisch". Von Terminen befreit, von Messung der Entwicklung befreit, von Durchführung befreit. Wenn die Mutter jetzt schon nachweisbar verweigert, an der neuen "Umgangsperspektive" mitzuwirken, sie mitzutragen, dann wäre der richtige Zeitpunkt für ein neues Gerichtsverfahren: Sofort.
In der Vereinbarung steht "umgehend" zu den Gesprächen. Das ist jetzt drei Monate her und hinsichtlich Umgang soll nochmal drei Monate wegen "Durchkommunikation" nichts passieren, wenn ich deine Aussagen richtig verstanden habe. Das ist insgesamt ein halbes Jahr, ein Viertel des gesamten bisherigen Lebens des Kindes und widerspricht jedem "umgehend" und jeder Erweiterungsperspektive.
Was du jetzt natürlich nicht hören willst, ist die Tatsache, dass dich die Mutter längst erfolgreich vom Kind weggetreten hat und dieser grosse Erfolg sorgt dafür, dass sie jederzeit und immer nach Gutsherrinnen-Art verfahren wird, damit auch durchkommt. Für dich bleibt die Rolle des seltenen Onkels, dazu darfst du dir noch das verlogene Gerülpse der Person die sich Mutter nennt anhören, sie hätte ja nichts gegen den Vater-Kind Kontakt. Ansonsten bist du ein Strangulierter, der nie ein normales Verhältnis zu seinem Kind aufbauen kann. Gegen den Willen der Mutter läuft nichts in diesem Land. Das erste Verfahren und die folgenden Ereignisse haben dir schon gezeigt, wie das geschützt und gestützt wird. Dieses erste Verfahren wäre entscheidend gewesen, wenn das gut läuft sind noch kleine Verbesserungen und Weichen drin. Wenn nicht, konvergiert die reale Ergebniskurve der Folgeverfahren gegen Null und alles perlt nur noch ab.
Du willst natürlich in der jetzigen Phase klagen, kämpfen, weitermachen. Aus Erfahrung ist klar, dass es davon in deiner Phase keine Abzweigung für dich gibt. In ein paar Jahren wirst du dann an den Absatz vorher denken und durch ärgern, dass du nicht danach gehandelt hast. Oder ermüdet alles begraben hast.
In der Vereinbarung steht "umgehend" zu den Gesprächen. Das ist jetzt drei Monate her und hinsichtlich Umgang soll nochmal drei Monate wegen "Durchkommunikation" nichts passieren, wenn ich deine Aussagen richtig verstanden habe. Das ist insgesamt ein halbes Jahr, ein Viertel des gesamten bisherigen Lebens des Kindes und widerspricht jedem "umgehend" und jeder Erweiterungsperspektive.
Was du jetzt natürlich nicht hören willst, ist die Tatsache, dass dich die Mutter längst erfolgreich vom Kind weggetreten hat und dieser grosse Erfolg sorgt dafür, dass sie jederzeit und immer nach Gutsherrinnen-Art verfahren wird, damit auch durchkommt. Für dich bleibt die Rolle des seltenen Onkels, dazu darfst du dir noch das verlogene Gerülpse der Person die sich Mutter nennt anhören, sie hätte ja nichts gegen den Vater-Kind Kontakt. Ansonsten bist du ein Strangulierter, der nie ein normales Verhältnis zu seinem Kind aufbauen kann. Gegen den Willen der Mutter läuft nichts in diesem Land. Das erste Verfahren und die folgenden Ereignisse haben dir schon gezeigt, wie das geschützt und gestützt wird. Dieses erste Verfahren wäre entscheidend gewesen, wenn das gut läuft sind noch kleine Verbesserungen und Weichen drin. Wenn nicht, konvergiert die reale Ergebniskurve der Folgeverfahren gegen Null und alles perlt nur noch ab.
Du willst natürlich in der jetzigen Phase klagen, kämpfen, weitermachen. Aus Erfahrung ist klar, dass es davon in deiner Phase keine Abzweigung für dich gibt. In ein paar Jahren wirst du dann an den Absatz vorher denken und durch ärgern, dass du nicht danach gehandelt hast. Oder ermüdet alles begraben hast.
