25-12-2025, 16:45
Es fängt mit der Frage an, was da eigentlich unterschrieben wurde und wie. Das bleibt ungeklärt, da können wir nur wild raten. Was war das? Eine Trennungsfolgenvereinbarung? Oder nur eine Absichtserklärung? Festhalten der Gemeinsamkeiten? Und wie? Nur beim Anwalt unterschrieben oder beurkundet, wie es richtig ist? Ich hoffe doch sehr, dass der Anwalt das so geraten hat: Trennungsfolgenvereinbarung plus notariell beglaubigt. Damit wären die behandelten Streitpunkte aus der Welt. Andernfalls ist eine "Vereinbarung" weder seine heftigen Gebühren noch die Zeit dafür wert. In diesem Fall hat die Mutter alle Rechte, das zu ignorieren und Auskunft zu fordern.
Eine korrekte beurkundete Trennungsfolgenvereinbarung ist grundsätzlich bindend und kann nur unter strengen Voraussetzungen angefochten werden, nicht einfach widerrufen werden. Dafür braucht es weit mehr wie "keine Lust mehr, ich will jetzt mal Auskunft".
Ein anderer Punkt in diesem grossräumigen Ratespiel wäre der Inhalt. Es könnte ja auch sein, dass es eine korrekte beurkundete Trennungsfolgenvereinbarung war, dass darin aber ein Sachverhalt nicht geregelt wurde, auf dessen Basis nur Auskunft und Forderungen stattfinden. Und schliesslich eröffnet das nun vielleicht auch Möglichkeiten für dich, Dinge bei denen du einen Kompromiss eingegangen bist bei dieser Vereinbarung. Wenn die Dame sie aufkündigt, dann kannst auch du dir überlegen, welche Forderungen du deinerseits im Gegenzug nun stellen solltest. Vereinfacht gesagt, von dem Fass, dass sie in ihrer weiblichen Selbstüberschätzung und Gier aufmacht, kannst du ebenso zapfen.
Falls die Auskunft berechtigt ist: Auch eine nicht bindende Absichtserklärung hätte dann Nachteile für die Ex, wenn sie nun plötzlich Geld fordert, was sie in der Absichtserklärung versprach nicht zu tun. Denn sie hätte dann immerhin mal zugegeben, auch ohne auszukommen, der Dringlichkeit einer Forderung würde das nicht guttun. Das ist freilich nur ein leichtes Gewicht auf der richterlichen Waage, aber es ist eins. Und wie oft betont: Wir Väter sollten alles nutzen was greifbar ist, auch wenn es nur leichte Gewichte sind. Alles heisst alles.
Eine korrekte beurkundete Trennungsfolgenvereinbarung ist grundsätzlich bindend und kann nur unter strengen Voraussetzungen angefochten werden, nicht einfach widerrufen werden. Dafür braucht es weit mehr wie "keine Lust mehr, ich will jetzt mal Auskunft".
Ein anderer Punkt in diesem grossräumigen Ratespiel wäre der Inhalt. Es könnte ja auch sein, dass es eine korrekte beurkundete Trennungsfolgenvereinbarung war, dass darin aber ein Sachverhalt nicht geregelt wurde, auf dessen Basis nur Auskunft und Forderungen stattfinden. Und schliesslich eröffnet das nun vielleicht auch Möglichkeiten für dich, Dinge bei denen du einen Kompromiss eingegangen bist bei dieser Vereinbarung. Wenn die Dame sie aufkündigt, dann kannst auch du dir überlegen, welche Forderungen du deinerseits im Gegenzug nun stellen solltest. Vereinfacht gesagt, von dem Fass, dass sie in ihrer weiblichen Selbstüberschätzung und Gier aufmacht, kannst du ebenso zapfen.
Falls die Auskunft berechtigt ist: Auch eine nicht bindende Absichtserklärung hätte dann Nachteile für die Ex, wenn sie nun plötzlich Geld fordert, was sie in der Absichtserklärung versprach nicht zu tun. Denn sie hätte dann immerhin mal zugegeben, auch ohne auszukommen, der Dringlichkeit einer Forderung würde das nicht guttun. Das ist freilich nur ein leichtes Gewicht auf der richterlichen Waage, aber es ist eins. Und wie oft betont: Wir Väter sollten alles nutzen was greifbar ist, auch wenn es nur leichte Gewichte sind. Alles heisst alles.
