25-12-2025, 16:29
Anwalt sagt aus der Ferne vorab: Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Vereinbarungen überprüfen und ggf. aufheben zu lassen/einseitig für nichtig zu erklären.
Aber ich stimme Dir zu - die Vereinbarung bildet ja auch die Grundlage meiner Planung, von daher würde ich das auch erstmal hinterfragen, ob man diese einfach so übergehen kann. Ein Grund wäre für mich - aus meinem Laiendenken heraus - nur der, dass dies eine grob rechtswidrige Angelegenheit ist, was ja aber durch das anwaltliche Zutun eigentlich nicht sein kann.
Aber ich stimme Dir zu - die Vereinbarung bildet ja auch die Grundlage meiner Planung, von daher würde ich das auch erstmal hinterfragen, ob man diese einfach so übergehen kann. Ein Grund wäre für mich - aus meinem Laiendenken heraus - nur der, dass dies eine grob rechtswidrige Angelegenheit ist, was ja aber durch das anwaltliche Zutun eigentlich nicht sein kann.

