25-12-2025, 13:29
Update:
Die liebe Dame ist nun leider nicht mehr mit der Trennungsvereinbarung einverstanden, die gemeinsam beim Anwalt verabschiedet wurde, und möchte den ihr zustehenden Trennungs- und Kindesunterhalt anwaltlich feststellen und einholen lassen (wir vereinbarten, dass beide Seiten einen bestimmten Satz in Teilzeit arbeiten und die Einkünfte dann geteilt werden (meine Noch-Ehefrau leistet allerdings immer noch 25% weniger Arbeitsumfang, was sie sich selbst aufgrund beruflicher Unerfahrung zugesteht; die Kinder werden im echten Wechselmodell betreut).
Ich hatte relativ zeitgleich angekündigt, dass ich meinen Arbeitsumfang aufgrund einer nachweislichen Erkrankung vermutlich reduzieren muss. Ich habe darüber hinaus angeboten, die Kinder dann im Residenzmodell zu betreuen, wodurch sie sich endlich voll auf ihr berufliches Dasein konzentrieren kann und den größeren Teil der finanziellen Versorgung übernehmen könnte - genau das, was sie sich immer gewünscht und nachträglich vorgehalten hat, dass ich ihr dies nie ermöglicht hätte.
Ich denke, beide Punkte entsprachen leider nicht dem, was sie sich selbst erhofft. Offensichtlich, aber wem sage ich das hier, möchte man den easy way mit maximaler Versorgung UND maximaler Freiheit weiterleben und nicht wirklich Verantwortung übernehmen und mit anpacken. Mittlerweile denke ich, dieser völlig unreflektierte Anspruch stets vom Mann versorgt zu sein, ist tatsächlich als archaische Überlebensstrategie genetisch im Weiblichen verankert.
In Verzug gesetzt wurde ich noch nicht, aber die Gegenseite möchte gern die detaillierte Offenlegung aller Einkünfte ab 2023. Meine bisherige Rechtsauffassung sagt, dass es sich doch nur um das momentane Einkommen handeln kann, also die derzeitigen Einkünfte relevant sein können. Meine Fragen nun:
Darf die Gegenseite dies so fordern? Was kann ich alles angeben, um das Einkommen zu minimieren?
Die liebe Dame ist nun leider nicht mehr mit der Trennungsvereinbarung einverstanden, die gemeinsam beim Anwalt verabschiedet wurde, und möchte den ihr zustehenden Trennungs- und Kindesunterhalt anwaltlich feststellen und einholen lassen (wir vereinbarten, dass beide Seiten einen bestimmten Satz in Teilzeit arbeiten und die Einkünfte dann geteilt werden (meine Noch-Ehefrau leistet allerdings immer noch 25% weniger Arbeitsumfang, was sie sich selbst aufgrund beruflicher Unerfahrung zugesteht; die Kinder werden im echten Wechselmodell betreut).
Ich hatte relativ zeitgleich angekündigt, dass ich meinen Arbeitsumfang aufgrund einer nachweislichen Erkrankung vermutlich reduzieren muss. Ich habe darüber hinaus angeboten, die Kinder dann im Residenzmodell zu betreuen, wodurch sie sich endlich voll auf ihr berufliches Dasein konzentrieren kann und den größeren Teil der finanziellen Versorgung übernehmen könnte - genau das, was sie sich immer gewünscht und nachträglich vorgehalten hat, dass ich ihr dies nie ermöglicht hätte.
Ich denke, beide Punkte entsprachen leider nicht dem, was sie sich selbst erhofft. Offensichtlich, aber wem sage ich das hier, möchte man den easy way mit maximaler Versorgung UND maximaler Freiheit weiterleben und nicht wirklich Verantwortung übernehmen und mit anpacken. Mittlerweile denke ich, dieser völlig unreflektierte Anspruch stets vom Mann versorgt zu sein, ist tatsächlich als archaische Überlebensstrategie genetisch im Weiblichen verankert.
In Verzug gesetzt wurde ich noch nicht, aber die Gegenseite möchte gern die detaillierte Offenlegung aller Einkünfte ab 2023. Meine bisherige Rechtsauffassung sagt, dass es sich doch nur um das momentane Einkommen handeln kann, also die derzeitigen Einkünfte relevant sein können. Meine Fragen nun:
Darf die Gegenseite dies so fordern? Was kann ich alles angeben, um das Einkommen zu minimieren?

