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Einforderung Neuberechnung Kindesunterhalt
#7
(15-12-2025, 15:14)Nintendo schrieb: Wurde deine neue Frau als Unterhaltsberechtigte berücksichtigt und der Unterhalt eine weitere Stufe gesenkt?

Geht leider nur, wenn sie sich nicht selbst unterhalten kann. Viel wichtiger wäre, dass die Neue selbst arbeitet und gut verdient. Ein Einzelkind in der weiterführenden Schule ist dafür kein Hindernis. Die Neue wohnt ja auch samt Kind im Haus und profitiert stark davon, dann kann sie auch etwas zu den Hauslasten beitragen und den pflichtigen Ehemann entlasten. Dass er drei Kinder hat und deshalb kein Alleinleistungsträger einreitet, sondern ein Mann mit gesetzlichen Pflichten, wusste sie ja sehr gut.

Ich hoffe bloss, die Ehe wurde nicht mit jemand geschlossen, der selber keine guten Erwerbsmöglichkeiten hat. Das wäre ein typischer Kardinalfehler auf vielen Ebenen, deshalb wird in der faq auch so ausführlich davor gewarnt. Dann würde sogar ein Splittingvorteil vom Unterhalt gefressen. Da kann man nichts mehr helfen.
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RE: Einforderung Neuberechnung Kindesunterhalt - von p__ - 15-12-2025, 15:24

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