15-12-2025, 11:12
Die Punkte im einzelnen:
Ja, Unterhaltsvorschuss fällt weg wenn der beziehende Elternteil neu heiratet. Das wusste deine Frau, wenn sie gelesen hat was sie unterschrieb, als sie den Unterhaltsvorschuss beantragt hat. Eine neue Ehe als Unterhaltspflichtiger bringt noch andere Probleme mit sich.
Die Neuberechnung des Unterhalts: Wenn sich das dein Anwalt schon angesehen hat, wird wenig Hoffnung bestehen, von einem neuen höheren Zahlbetrag herunterzukommen. Die wenigen möglichen Abzüge sind sicher berücksichtigt oder nicht gegeben. Was früher zugunsten des Hauses zwischen euch ausgemacht wurde, war vermutlich nur eine Absprache und keine beurkundete Erfüllungsübernahme im Tausch gegen was anderes, das nutzt dir also heute nichts.
Auskunft über das Einkommen deiner neuen Frau musst du nicht geben. Ignoriere das. In Steuerbescheiden kann man schwärzen, was deine Frau betrifft. Das Stichwort lautet auch "Aufteilungsbescheid", § 268 AO, weiss aber nicht ob das noch geht.
Entlastung könnte kommen, wenn dein ältestes Kind volljährig wird, das passiert ja bald. Je nach dem, was es macht, wird es dann vielleicht nachrangig oder der Haftungsanteil verschiebt sich auch Richtung Mutter.
Ja, Unterhaltsvorschuss fällt weg wenn der beziehende Elternteil neu heiratet. Das wusste deine Frau, wenn sie gelesen hat was sie unterschrieb, als sie den Unterhaltsvorschuss beantragt hat. Eine neue Ehe als Unterhaltspflichtiger bringt noch andere Probleme mit sich.
Die Neuberechnung des Unterhalts: Wenn sich das dein Anwalt schon angesehen hat, wird wenig Hoffnung bestehen, von einem neuen höheren Zahlbetrag herunterzukommen. Die wenigen möglichen Abzüge sind sicher berücksichtigt oder nicht gegeben. Was früher zugunsten des Hauses zwischen euch ausgemacht wurde, war vermutlich nur eine Absprache und keine beurkundete Erfüllungsübernahme im Tausch gegen was anderes, das nutzt dir also heute nichts.
Auskunft über das Einkommen deiner neuen Frau musst du nicht geben. Ignoriere das. In Steuerbescheiden kann man schwärzen, was deine Frau betrifft. Das Stichwort lautet auch "Aufteilungsbescheid", § 268 AO, weiss aber nicht ob das noch geht.
Entlastung könnte kommen, wenn dein ältestes Kind volljährig wird, das passiert ja bald. Je nach dem, was es macht, wird es dann vielleicht nachrangig oder der Haftungsanteil verschiebt sich auch Richtung Mutter.
