15-12-2025, 10:37
Hi zusammen,
ich brauche etwas Unterstützung. Ich habe drei Kinder aus erster Ehe: 17 Jahre (in Ausbildung), 15 Jahre und 10 Jahre alt. Ich habe das gemeinsame Haus übernommen und meine Ex-Frau ausgezahlt. Da ich das Haus inklusive Nebenkosten und laufender Belastungen sonst nicht hätte halten können, wurde mein Gehalt entsprechend angepasst.
Im letzten Jahr habe ich erneut geheiratet. Meine Frau bringt einen Sohn mit in die Ehe, 12 Jahre alt. Sie hat das alleinige Sorgerecht. Der leibliche Vater kümmert sich nicht und zahlt keinen Unterhalt. Bisher hat das Jugendamt hierfür einen kleinen Betrag geleistet, teilt nun aber mit, dass aufgrund der Eheschließung keine Leistungen mehr erbracht werden. Dadurch entstehen für uns zusätzliche finanzielle Belastungen.
Nun hat meine Ex-Frau das Jugendamt beauftragt, eine Neuberechnung des Kindesunterhalts vorzunehmen. Durch die Gehaltserhöhung, die jedoch vollständig für Lebenshaltungskosten und Nebenkosten des Hauses verwendet wird, werde ich dennoch um drei Stufen in der Düsseldorfer Tabelle höher eingestuft. Auch unter Berücksichtigung der 150 € Anrechnung wegen der Ausbildung des ältesten Kindes ergibt sich für mich eine erhebliche Mehrbelastung.
Ich empfinde das als ungerecht, insbesondere da die beiden älteren Kinder stark beeinflusst werden und kaum noch Kontakt zu mir haben. Meine Ex-Frau hat mir gegenüber wörtlich gesagt: „Ich will dich am Boden sehen.“ Sie ist ausgezogen, nachdem sie mich betrogen und belogen hat, und leidet aus meiner Sicht an psychischen Problemen. Der Kontakt besteht meinerseits nur noch wegen der Kinder.
Mein aktuelles Hauptproblem ist die finanzielle Situation. Mein Anwalt ist leider keine große Hilfe und vertritt die Ansicht, ich müsse sämtliche Anforderungen des Jugendamtes erfüllen. Unter anderem werden Auskünfte über die Vermögensverhältnisse meiner jetzigen Frau verlangt sowie die Einsicht in gemeinsame Steuerbescheide.
Was kann ich in dieser Situation konkret tun?
ich brauche etwas Unterstützung. Ich habe drei Kinder aus erster Ehe: 17 Jahre (in Ausbildung), 15 Jahre und 10 Jahre alt. Ich habe das gemeinsame Haus übernommen und meine Ex-Frau ausgezahlt. Da ich das Haus inklusive Nebenkosten und laufender Belastungen sonst nicht hätte halten können, wurde mein Gehalt entsprechend angepasst.
Im letzten Jahr habe ich erneut geheiratet. Meine Frau bringt einen Sohn mit in die Ehe, 12 Jahre alt. Sie hat das alleinige Sorgerecht. Der leibliche Vater kümmert sich nicht und zahlt keinen Unterhalt. Bisher hat das Jugendamt hierfür einen kleinen Betrag geleistet, teilt nun aber mit, dass aufgrund der Eheschließung keine Leistungen mehr erbracht werden. Dadurch entstehen für uns zusätzliche finanzielle Belastungen.
Nun hat meine Ex-Frau das Jugendamt beauftragt, eine Neuberechnung des Kindesunterhalts vorzunehmen. Durch die Gehaltserhöhung, die jedoch vollständig für Lebenshaltungskosten und Nebenkosten des Hauses verwendet wird, werde ich dennoch um drei Stufen in der Düsseldorfer Tabelle höher eingestuft. Auch unter Berücksichtigung der 150 € Anrechnung wegen der Ausbildung des ältesten Kindes ergibt sich für mich eine erhebliche Mehrbelastung.
Ich empfinde das als ungerecht, insbesondere da die beiden älteren Kinder stark beeinflusst werden und kaum noch Kontakt zu mir haben. Meine Ex-Frau hat mir gegenüber wörtlich gesagt: „Ich will dich am Boden sehen.“ Sie ist ausgezogen, nachdem sie mich betrogen und belogen hat, und leidet aus meiner Sicht an psychischen Problemen. Der Kontakt besteht meinerseits nur noch wegen der Kinder.
Mein aktuelles Hauptproblem ist die finanzielle Situation. Mein Anwalt ist leider keine große Hilfe und vertritt die Ansicht, ich müsse sämtliche Anforderungen des Jugendamtes erfüllen. Unter anderem werden Auskünfte über die Vermögensverhältnisse meiner jetzigen Frau verlangt sowie die Einsicht in gemeinsame Steuerbescheide.
Was kann ich in dieser Situation konkret tun?

