14-12-2025, 10:30
(13-12-2025, 13:07)Paul Rosenberg schrieb: Das bezweifel ich, dass man mit einem Ehevertrag nachehelichen Unterhalt ausschließen kann, wenn die "Ehefrau" anschließend auf Sozialleistungen angewiesen ist oder ihr Lebensstandard enorm sinkt. Da wird in der Regel der Ehevertrag für sittenwidrig erklärt, weil der Staat keine Lust hat für eine Frau zu bezahlenJa, da gibt es krasse Einzelfälle. Aber trotzdem: Wenn die Frau Vollzeit kann sie nicht mehr noch mehr Geld fordern, nur weil der Ex-Mann noch mehr verdient hat. Außerhalb des Forums haben die meisten Frauen doch keine Lust auf Bürgergeldniveau zu leben und sind doch bereit selber zu arbeiten. Insbesondere ab einem gewissen Bildungsniveu.

