13-12-2025, 21:28
(13-12-2025, 21:22)p__ schrieb: Doch, das gibt es. Nicht nur als Vergleich, sondern auch als Beschluss. Befristungen existieren z.B. wenn die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten nur temporär gegeben ist und dies feststeht oder wenn der Bedarf nur vorübergehend besteht (etwa zusätzlicher Mehrbedarf) und auch bei zeitlich absehbaren Änderungen, etwa der geplanten Änderung der Betreuungssituation. Auch Abänderungsvorbehalte sind möglich oder Überprüfungstermine.
Besondere Fälle/Ausnahmen gibt es immer!

