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Zeitlich befristeter Titel?
#5
(13-12-2025, 14:11)Nappo schrieb: Kein Hinweis auf zeitliche Beschränkung. Keine Hinweis auf über das 18. Lj. hinaus. Nichts weiter.

Frage: Kind wird nun 18. Ich weiß, es kam irgendwie tausendmal im Forum vor. Ist das nun begrenzt auf das 18. Lj, oder nicht?

Gerichtliche Beschlüsse und Vergleiche werden nicht auf die Volljährigkeit des Kindes befristet. Einzige denkbare Ausnahme: Die Beteiligten verständigen sich auf solch eine Befristung und schließen darüber einen Vergleich. Hat jemals jemand so einen Vergleich gesehen?

(13-12-2025, 17:48)Nappo schrieb: Wer kann aus diesem Titel am 18 vollstrecken? Die Tochter. Oder noch die Mutter.

Nur noch die Tochter. 
Hat die Mutter den Titel im Namen des Kindes erwirkt, geht das auch aus einem Vergleich hervor. Das Kind kann dann direkt damit vollstrecken, ist schließlich sein Titel!
Hat die Mutter den Titel in Prozessstandschaft (im eigenen Namen) erwirkt, muss das Kind ihn erst auf sich umschreiben lassen. Davon erfährt man vor der Vollstreckung.
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Zeitlich befristeter Titel? - von Nappo - 13-12-2025, 14:11
RE: Zeitlich befristeter Titel? - von p__ - 13-12-2025, 15:33
RE: Zeitlich befristeter Titel? - von Nappo - 13-12-2025, 17:48
RE: Zeitlich befristeter Titel? - von PeterPP - 13-12-2025, 21:07
RE: Zeitlich befristeter Titel? - von p__ - 13-12-2025, 21:22
RE: Zeitlich befristeter Titel? - von PeterPP - 13-12-2025, 21:28
RE: Zeitlich befristeter Titel? - von p__ - 13-12-2025, 17:56
RE: Zeitlich befristeter Titel? - von p__ - 13-12-2025, 21:36

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