13-12-2025, 14:11
Selbst nach zig Jahren bin ich in manchen Themen auch immer mal wieder unsicher. Wen wundert es, im Reich des deutschen Rechtswesens. Vielleicht ist es auch eben nur das Kreuz, welches ein Autodidakt mit Realschulabschluss zu tragen hat.
Vorliegend, ein Beschlussprotokoll:
Genannt sind - wie üblich - die Parteien. Es wird in die Güteverhandlung eingetreten. Sodann treffen die Beteiligten nachfolgende VEREINBARUNG:
Höhe des zu zahlenden Unterhalts (Kinder)
Der Antragsgegner hat zu zahlen in Höhe von .. nach DD gemäß 1612 a I BGB.
Festsetzung des Streitwertes.
Das war´s
Kein Hinweis auf zeitliche Beschränkung. Keine Hinweis auf über das 18. Lj. hinaus. Nichts weiter.
Frage: Kind wird nun 18. Ich weiß, es kam irgendwie tausendmal im Forum vor. Ist das nun begrenzt auf das 18. Lj, oder nicht?
Vorliegend, ein Beschlussprotokoll:
Genannt sind - wie üblich - die Parteien. Es wird in die Güteverhandlung eingetreten. Sodann treffen die Beteiligten nachfolgende VEREINBARUNG:
Höhe des zu zahlenden Unterhalts (Kinder)
Der Antragsgegner hat zu zahlen in Höhe von .. nach DD gemäß 1612 a I BGB.
Festsetzung des Streitwertes.
Das war´s
Kein Hinweis auf zeitliche Beschränkung. Keine Hinweis auf über das 18. Lj. hinaus. Nichts weiter.
Frage: Kind wird nun 18. Ich weiß, es kam irgendwie tausendmal im Forum vor. Ist das nun begrenzt auf das 18. Lj, oder nicht?

