13-12-2025, 13:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-12-2025, 13:11 von Paul Rosenberg.)
(13-12-2025, 10:19)Nintendo schrieb: Daher macht ein Ehevertrag imme Sinn, weil man nachehelichen Unterhalt ausschließen kann, genauso wie Gütertrennung.
Das bezweifel ich, dass man mit einem Ehevertrag nachehelichen Unterhalt ausschließen kann, wenn die "Ehefrau" anschließend auf Sozialleistungen angewiesen ist oder ihr Lebensstandard enorm sinkt. Da wird in der Regel der Ehevertrag für sittenwidrig erklärt, weil der Staat keine Lust hat für eine Frau zu bezahlen.
@p__ bin da genau deiner Meinung.

