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SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung
#46
Die so festgelegten Umgänge laufen seit ca. einem Jahr reibungslos und ohne Unterbrechnung.

Mein Kind weiß inzwischen auch wer sein Papa ist. Es würde mich bis heute nicht kennen oder etwas von mir wissen, wenn ich mir nicht die Vaterschaft inkl. Umgang eingeklagt hätte.

Also da wäre niemals irgendetwas gekommen, auch keine Unterhaltsforderung, wenn ich die Beine still gehalten hätte.
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RE: SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung - von Paul Rosenberg - 30-11-2025, 14:10

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