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SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung
#44
(30-11-2025, 00:00)Paul Rosenberg schrieb: Ich muss den Umgang also gerichtlich ausweiten lassen, um mehr davon zu haben.

Ja, das Elend der kurzen Vereinbarungen, daran bin ich auch gescheitert. Richter beschliesst irgendwas das für den Übergang gedacht ist, dann müsse man sehen. Das bleibt dann einfach so oder läuft sogar aus, weil Mutti jedes Gespräch ganz einfach verweigert. Keine Antworten, keine Termine, Schweigen. Wieder Gericht bei "Richter unwillig" und rein in die nächste miese Runde.

Kann dir nur raten, entweder aufzugeben weil dieses Schema auf Dauer auszehrt und zusammenbricht oder sehr zeitnah erneut zu klagen. Keinesfalls zuwarten, auf Gespräche hoffen, sondern ruckzuck Unterzeichnung Umgangsregelung der Mutter verlangen mit Fristsetzung, dann am Tag des Fristendes klagen. Und das muss wiederholt werden, wenn Änderungen an der Umgangsregelung nötig sind, etwa weil das Kind älter wird. Die Mutter muss lernen, dass du Blockaden niemals hinnimmst, nichts verlängerst, sondern sofort klagst. Der Richter muss lernen, dass er ständig diesen Mutteridiotenfall erneut auf den Tisch bekommt, weil Madame blockiert. Richter wollen nie Fälle lösen, sondern loswerden. Du musst diese allgemeine Ermüdung länger durchhalten wie die.

Gegen die anderen fiesen Methoden die Mütter anwenden hilft das natürlich nicht. Loyalitätskonflikte erzeugen, absichtliche Terminkollisionen ("Klein Kevin geht jetzt in den Fussballverein und hat keine Zeit, bei seinem Erzeuger rumzuhängen") und derlei Dinge.
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RE: SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung - von p__ - 30-11-2025, 11:38

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