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SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung
#42
Richtig, ich habe einfach 80km zu fahren.

Bei meinem kruzen Umgang handelt es sich eigentlich nur um eine Übergangsregelung, die nun schon einige Zeit anhält, da mich mein Kind davor noch nicht kannte. Ich muss den Umgang also gerichtlich ausweiten lassen, um mehr davon zu haben. Leider ist dann wieder mit massiven Widerstand von Seiten der KM zu rechnen.

Ich mache das gerne, weil mein Kind freut sich jedes Mal sehr, wenn es mich sieht. 

Wir sind vor dem Gesetz leider nur das Geschlecht dritter Klasse und trotzdem versuche ich weiterhin immer das Beste daraus zu machen.
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RE: SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung - von Paul Rosenberg - 30-11-2025, 00:00

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