29-11-2025, 00:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-11-2025, 00:22 von NurErzeuger.)
Ich gehe anhand deiner Berechnung davon aus, dass du einfach 80 km fahren musst. Das Jobcenter rechnet hier nicht mit 30 Cent sondern mit 20 Cent pro gefahrenem Kilometer. Fahrtkosten wegen Umgang haben nichts mit der Pendlerpauschale zu tun und selbst dann wären es ja 30 Cent pro Entfernungskilometer. Ich komme anhand deiner Kilometerangaben und Anzahl auf 128 Euro.
Bei den Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts handelt es sich um einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II. Nach ständiger Rechtsprechung der Sozialgerichte (orientiert am Bundesreisekostengesetz § 5 BRKG) sind hierbei die tatsächlichen Fahrtkosten zu erstatten, soweit sie angemessen sind.
Da aber nun eine exakte Ermittlung der tatsächlichen PKW-Kosten verwaltungstechnisch zu aufwendig wäre, ist als Maßstab die Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 Bundesreisekostengesetz (BRKG) heranzuziehen. Diese sieht eine Pauschale von 20 Cent je gefahrenem Kilometer vor.
Lustigerweise haben hier Jobcenter reihenweise Väter (auch mich) beschissen, weil sie meist nur 10 Cent je gefahrenem Kilometer erstattet haben.
Wenn ich lese, dass dein Umgang - alleine schon das Wort Umgang - 1x in der Woche stattfindet, geht mein Blutdruck in die Höhe. Das ist so eine große verdammte Benachteiligung von uns Vätern. Dein Umgang liegt damit bei ca. 10% der gesamten Betreuungszeit und schlussendlich nicht Mal das, weil du vermutlich nur stundenweise beim Kind sein kannst. Das ist so eine riesen Schei... in diesem Land.
Bei den Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts handelt es sich um einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II. Nach ständiger Rechtsprechung der Sozialgerichte (orientiert am Bundesreisekostengesetz § 5 BRKG) sind hierbei die tatsächlichen Fahrtkosten zu erstatten, soweit sie angemessen sind.
Da aber nun eine exakte Ermittlung der tatsächlichen PKW-Kosten verwaltungstechnisch zu aufwendig wäre, ist als Maßstab die Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 Bundesreisekostengesetz (BRKG) heranzuziehen. Diese sieht eine Pauschale von 20 Cent je gefahrenem Kilometer vor.
Lustigerweise haben hier Jobcenter reihenweise Väter (auch mich) beschissen, weil sie meist nur 10 Cent je gefahrenem Kilometer erstattet haben.
Wenn ich lese, dass dein Umgang - alleine schon das Wort Umgang - 1x in der Woche stattfindet, geht mein Blutdruck in die Höhe. Das ist so eine große verdammte Benachteiligung von uns Vätern. Dein Umgang liegt damit bei ca. 10% der gesamten Betreuungszeit und schlussendlich nicht Mal das, weil du vermutlich nur stundenweise beim Kind sein kannst. Das ist so eine riesen Schei... in diesem Land.

