28-11-2025, 21:45
(28-11-2025, 06:56)Alimen T schrieb: Kannst du mir sagen wieviel Kilometer bei den Umgangskosten berücksichtigt wurden ?
Na klar.
Hier mein Antrag:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Übernahme der Kosten für den Umgang mit meinem Kind ... als Mehrbedarf nach §21 Abs. 6 SGB II. Dieser lebt in ... bei seiner Mutter.
Der Umgang wurde über das Amtsgericht ... festgelegt und findet einmal in der Woche in ... statt.
Da mir für den Umgang ... ihr Auto vorübergehend zur Verfügung stellen, habe ich die Spritkosten für die Hin- und Rückfahrt von ... nach ... und ... nach ... wie Folgt errechnet:
0,30€ x 80km x 2 = 48€
48€ x 4 = 192€
Ich beantrage die Übernahme dieser Kosten.
Mit freundlichen Grüßen
...
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Wie die bei mir auf genau nur 134,39€ gekommen sind, weiß ich tatsächlich nicht.. Ich nehme es dennoch so hin.

