Vor 7 Stunden
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 7 Stunden von CherryMenthol.)
(Vor 11 Stunden)Nintendo schrieb: Was sagt denn dein Anwalt zu dem Vorhaben?
Noch nichts.
Habe Glück im Unglück, da sich meine Anwältin in Kur befindet und dies der gegnerischen Seite auch mitgeteilt wurde, d.h. eine unaufgeforderte Rückmeldung diesbezüglich nach ihrer Rückkehr in 3 Wochen erfolgt (wenn die gegnerische Seite da nicht durchdreht und irgendwas forciert?)
(Vor 11 Stunden)Nintendo schrieb: Ist das irgendwo schon so protokolliert und niedergeschrieben? Oder dein Widerspruch dazu protokolliert und niedergeschrieben?
Weder protokolliert noch niedergeschrieben (ich check's aber nochmal aus)
In ihrem Schriftsatz/EV steht aber auch ausdrücklich Trennungszeitraum August und ihre Anwältin wollte provozieren bei der mündlichen Verhandlung.
(Vor 11 Stunden)Nintendo schrieb: Wäre das Traum-Szenario nicht eine schnelle Klärung? Stell dir vor das zieht sich ein Jahr und du darfst trotzdem die volle Summe nachzahlen.Prinzipiell ja, aber meine (irrationale?) Befürchtung ist, dass die Ex sich dann mit der Kombi aus KU+BU (deutlich unter 1000€ gemeinsam) noch ein zusätzliches Jahr über Wasser hält.
(Vor 11 Stunden)Nintendo schrieb: Noch ein Nachtrag:
Deine Ex ist Beamtin. Beamte bekommen einen satten Zuschlag für ein Kind auch in Teilzeit, wodurch sich arbeiten richtig lohnt. Den Kinderzuschlag bekommt sie meines Wissens nach als Bonus obendrauf und reduziert nichtmal deinen Betreuungsunterhalt und schon garnicht den Kindesunterhalt. Vielleicht kannst du sie damit etwas mehr motivieren.
Das ist interessant aus zwei Gründen:
1) Gehen wir davon aus sie arbeitet TZ, d.h. ihr Anspruch auf Betreuungsunterhalt von meiner Seite bleibt trotz Einnahmen ihrerseits voll erhalten oder wird das dann anteilig runtergerechnet?
2) Wie motivieren? Meine Ex "leidet" unter der typischen Beamtensyndromen wie trefflich beschrieben von Nappo + noch dazu ein ziemlich dummes familäres Umfeld, dass sie erst dazu gebracht hat unser Kind & sich selbst in so eine treffliche Lage zu bringen.
(Vor 9 Stunden)Nappo schrieb: Just my 5 Cents.
1. Nein. Schufa-Einträge gibt es nicht. Zumindest habe ich das noch nie bei Unterhaltssachen/Schulden gesehen. Der Schufa-Eintrag käme erst dann, wenn ein Gerichtsvollzieher aufkreuzt, der die Vermögenslosigkeit feststellt, bzw. die Forderung nicht beitreiben kann. Unterhaltsschulden - wenn sie tituliert sind - werden meist über Lohn- und Gehaltspfändungen beigetrieben oder/und über Kontenpfändung. Dies wird der Bank naturgemäß auch ohne Schufa-Eintrag bekannt. Dein Score ist dann dahin.
Diese Pfändung wird dann jeder Bank bekannt gegeben oder nur der Bank deren Konto gepfändet wird?
Eine eventuelle Hypothekenfinanzierung wäre potenziell interessant für mich, aber würde definitiv angefragt werden bei einer anderen Bank als der, die das Gehaltskonto stellt.
(Vor 9 Stunden)Nappo schrieb: 2. Also ich würde das Ganze so lange es geht heraus ziehen. Du scheinst noch keinen Winkeladvokaten beauftragt zu haben? Du schreibst, dass sie als Beamtin in irgendeiner Form alsbald (eigentlich) anfangen wollte zu arbeiten und bis jetzt schon viel Geld gelatzt hat, um dir auf´s Dach zu steigen. Nein, es ist nicht immer richtig, dass "Niederlagen" (noch hatte sie keine, aber Kosten) diese Exen immer zum weiter machen bewegen. Das passiert bei einem gewissen Klientel. Bei einem anderen nicht. Beamte gehören zum Letzteren. Sie sind grundsätzlich relativ faul mit Tendenz zu sehr faul. Dazu geizig und hassen es, Geld zu verlieren und Reputation gefährdet zu sehen. Niederlagen hassen se auch. Das passt nicht in ihr Selbstverständnis, etwas Besonderes zu sein.haha, ich bin schwer amüsiert über die zutreffende Analyse des Charakters.
(Vor 9 Stunden)Nappo schrieb: 3. Ja, grundsätzlich wird Unterhalt im Durchschnitt der letzten 12 Monate berechnet und ja, Dir kann alles Unbill passieren, welches oben beschrieben wurde. Aber, es wird auch oft Unterhalt dann anders bemessen, wenn die Zukunftsprognose eine andere ist, als die Durchschnittsberechnung der letzten 12 Monate. Ich hatte hier einen ähnlichen Fall. Jugendamt legt die letzten 12 Monate zu Grunde und will ab Trennung Mindestunterhalt. Vor der Trennung ging aber der Vater in Elternzeit, reduzierte seinen Job auf 50% , wobei der Arbeitgeber klar belegte, dass er ihn ab Zeitpunkt X erst wieder zu 80% und dann ab Zeitpunkt X wieder zu 100% anstellen werden. Das JA verneinte und verwies schlicht auf die Erwerbsobliegenheit zu 100% und auf fiktive Einkünfte. So rechnete man ihm Nachzahlungen aus. Ich habe dann dem JA geschrieben. Die war motzig, aber hat verloren.
Das Grundproblem bei dir ist, die evtl. alsbald beschlossenen rückwirkenden Schulden. Deine Chance liegt also nur dort, sehr genau (!) darzulegen, wann sich welche Umstände ergeben haben, die Deine derzeitige TZ schlüssig werden lassen. Dann evtl. auch durch Bestätigung deines Arbeitgebers darzulegen, dass Du ab einem Zeitpunkt X zur Vollzeit zurück kehren kannst, dir also die Möglichkeit dazu gegeben wird. Ob man dich einfach in Richtung einer neuen Arbeitsstelle versucht zu verweisen, liegt auch am Richter.
Die Begründung für die TZ war die gemeinsame Eingliederung des Kindes in die KITA ab 01. November (Kita Platz war hier reserviert), die Absprache zur TZ erfolgte im Frühsommer, die Unterzeichnung des Änderungsvertrags auch mit Start im Spätsommer, die Trennung erfolgte nachweislich schriftlich belegt danach. Da erst Mitte Oktober es zu einer Entscheidung über den Wohnort des Kindes gab und dementsprechend die Betreuungssituation vollkommen in der Schwebe war, konnte keine Rückkehr in ein VZ-Arbeitsverhältnis erfolgen.
Sehr interessant. Wenn ich mein AG sagen würde, eine Volleinstellung wäre ab Februar wieder möglich (also definitiv nach ihrem beabsichtigten Wiedereinstieg ins Berufsleben) und ich mich ansonsten kooperativ zeigen würde, wie erfolgreich bleibt dann noch die Drohgebärde der gegnerischen Seite? Prinzipiell reden wir über einen Zeitraum von ca. 2,5 Monaten inkl. ausgedehnter Weihnachtszeit - wie gewillt ist da jemand ein Faß aufzumachen?
(Vor 9 Stunden)Nappo schrieb: Ich behaupte, dass wenn Du in der Lage bist, das Ganze zu ziehen, die Ex dann wieder in Arbeit ist. Beamte können nämlich auch schlecht mit Druck umgehen und den hat sie offensichtlich finanziell. Dann könnte BU für die Zukunft obsolet sein. Bezüglich der Vergangenheit, also ab Trennungszeitpunkt, musst Du gut argumentieren. Und hier kommt wieder der Moment, wo der Frosch ins Wasser rennt:
Unterhaltssachen sind Anwaltspflicht (vor Gericht). Hier nun einen Advokaten zu finden, der sich die Mühe macht, wenigstens im Versuch das Ding vom Eis zu ziehen, ist die nächste anspruchsvolle Aufgabe.
Wie gesagt, die Zahlung für die Vergangenheit ist nicht per se was so sehr schmerzt. Ich würd's aushalten, ich will nur (tatsächlich auch meinem Kind zu Liebe), dass sie arbeiten geht und nicht das Kind als Schutzschild bzw. Fundament für einen Faulenzer Lifestyle nutzt.

