03-11-2025, 15:32
Das ist erschütternd. Die armen Kinder, die arme Mutter. Nicht mal ein begleiteter Umgang ist jetzt mehr möglich.
Das dänische Rechtssystem ist aber dreigliedrig:
1. Byret
2. Landsret
3. Højesteret
Das dänische Højesteret ist vergleichbar mit dem dem deutschen Verfassungsgericht. Die Mutter hat also noch eine Instanz, die sie anrufen kann.
Allerdings sind die Hürden hier recht hoch.
Das dänische Rechtssystem ist aber dreigliedrig:
1. Byret
2. Landsret
3. Højesteret
Das dänische Højesteret ist vergleichbar mit dem dem deutschen Verfassungsgericht. Die Mutter hat also noch eine Instanz, die sie anrufen kann.
Allerdings sind die Hürden hier recht hoch.

