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SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung
#36
Schön. Gratulation für den erfolgreichen Widerspruch. Eine Neuberechnung alle vier Wochen ist unüblich.
In dem Fall wo das Einkommen im Bewilligungszeitraum noch nicht abschließend fest steht, wird einfach vorläufig bewilligt. Am Ende der Bewilligungsperiode gibt es einen Abschlussbescheid. Damit wird dann die Leistung mit dem tatsächlichen Einkommen verrechnet. Vorläufige Bescheide ergehen meistens für sechs Monate. Nach 6 Monaten reichst du deine einkommensnachweise ein. Hast du mehr verdient, als prognostiziert, musst du was zurück bezahlen, in dem anderen Fall bekommst Du eine Nachzahlung.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung - von Sixteen Tons - 30-10-2025, 00:09

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