25-10-2025, 23:36
Dein Einkommen kann um die üblichen Punkte korrigiert werden, berufsbedingte Aufwendungen, begründet erhöhte Miete, private Altersvorsorge etc. - geh die Leitlinien des zuständigen OLG durch. Dort stehen auch die Details, wie deine Einkommensauskunft zu erteilen ist. Selbstbehalt 1750 EUR stimmt, inclusive 650 EUR Warmmiete.
Die Frage nach den Immobilien und Bedarfsdeckung ist schwieriger. Erbanteil bedeutet, die Tochter kann allein nichts verkaufen, nur ihren Erbanteil insgesamt. Sie kann keine Mieteinnahmen erzielen, solange die Immobilien nicht genutzt oder vermietet werden. Warum werden sie nicht genutzt und vermietet?
Die Verwertung muss "zumutbar" sein. Solange die Immobilien keine Erträge abwerfen und der Anteil nicht realistisch verkäuflich ist, ist es nicht zumutbar, diesen Vermögensanteil zur Unterhaltsdeckung einsetzen. Das wäre anders, wenn die Erbengemeinschaft sich einvernehmlich auf Verkauf oder Vermietung einigt und ihr deshalb Geld zufliesst. Das müsste sie verwenden.
Die Frage nach den Immobilien und Bedarfsdeckung ist schwieriger. Erbanteil bedeutet, die Tochter kann allein nichts verkaufen, nur ihren Erbanteil insgesamt. Sie kann keine Mieteinnahmen erzielen, solange die Immobilien nicht genutzt oder vermietet werden. Warum werden sie nicht genutzt und vermietet?
Die Verwertung muss "zumutbar" sein. Solange die Immobilien keine Erträge abwerfen und der Anteil nicht realistisch verkäuflich ist, ist es nicht zumutbar, diesen Vermögensanteil zur Unterhaltsdeckung einsetzen. Das wäre anders, wenn die Erbengemeinschaft sich einvernehmlich auf Verkauf oder Vermietung einigt und ihr deshalb Geld zufliesst. Das müsste sie verwenden.
