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Studentenunterhalt
#1
Hallo..
Jetzt mal wieder in eigener Sache...
Tochter, 24, studiert außerhalb in Norddeutschland mit eigener
Wohnung. SELBSTBEHALT ist 1750 von mir glaube Ich.
Bedarf ist 990 abzüglich Bafög und Kindergeld..was kann Ich von meinem Gehalt noch abziehen. 
...Meine Tochter ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mehrerer Immobilien..Wert unterer 6 stelliger Bereich.. wirft keine Einnahmen ab...muss Sie das Einsetzen..?
Wird mein Einkommen der letzten 12 Monate berechnet oder das zu versteuern Einkommen von 2024?
MfG
BUMPI
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Studentenunterhalt - von Bumpi - 25-10-2025, 23:02
RE: Studentenunterhalt - von p__ - 25-10-2025, 23:36
RE: Studentenunterhalt - von Bumpi - 25-10-2025, 23:41

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