Gestern, 11:21
Hat eine Weile gedauert. Inzwischen kann ich aber Ergebnisse berichten. Ich habe zunächst einfach in der Anlage "Kind" die Übertragung des Kinderfreibetrags / des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf angekreuzt und dann abgewartet. Das wurde im ersten Anlauf ignoriert. Im Bescheid wurde vermerkt, daß die Freibeträge nicht übertragen wurden. Keine weitere Begründung. Ich habe dann Einspruch eingelegt, auf die Heimunterbringung hingewiesen, meine Kostenbeitragsberechnung beigefügt und argumentiert, daß bei außerhäuslicher Unterbringung das Kindergeld demjenigen zusteht, der den höheren Unterhalt beisteuert. Im Ergebnis konnte ich beide Freibeträge (also den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) abräumen. Zusammen 9.540 €.