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SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung
#26
Dann natürlich sofort Widerspruch und Bezug auf § 11b Absatzbeträge (1) 7. Ich kenne mehrere bei denen es auch erst nach Widerspruch berücksichtigt wurde. 

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-p...044381.pdf

Im Übrigen:
Ein wichtiges Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 2010 (B 4 AS 78/10 R) hat bestätigt, dass der titulierte Unterhalt in der festgesetzten Höhe regelmäßig vom Einkommen des Hilfebedürftigen abzusetzen ist, wenn damit gesetzliche Unterhaltspflichten erfüllt werden.
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RE: SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung - von NurErzeuger - 16-10-2025, 22:24

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