08-10-2025, 22:17
Du meinst, Frechheit könnte siegen? Bezweifle ich zwar bei dieser Mutter, aber Wenn er es vor einer Beistandschaft probieren will - kostet halt Zeit. Es darf kein laufendes gerichtliches Unterhaltsverfahren anhängig sein und es darf keine Beistandschaft bestehen, das wird also blockiert.
Das Formular gibts bei Jugendamt, Familiengericht, online. Dort: https://www.bmjv.de/DE/service/formulare...tikel.html
„Antrag auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren“ (§ 249 FamFG).
Angaben machen, einreichen. Pflichtiger hat einen Monat Zeit für eine Reaktion. Ob man dann bei Widerspruch und Eintritt ins normale Verfahren schnell auf Beistandschaft umschalten kann, weiss ich nicht. Wenn nicht, würde ich das VV lassen.
Das Formular gibts bei Jugendamt, Familiengericht, online. Dort: https://www.bmjv.de/DE/service/formulare...tikel.html
„Antrag auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren“ (§ 249 FamFG).
Angaben machen, einreichen. Pflichtiger hat einen Monat Zeit für eine Reaktion. Ob man dann bei Widerspruch und Eintritt ins normale Verfahren schnell auf Beistandschaft umschalten kann, weiss ich nicht. Wenn nicht, würde ich das VV lassen.