06-10-2025, 17:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-10-2025, 17:32 von Paul Rosenberg.)
Wenn Papa z.B. schon immer in Teilzeit gearbeitet hat und ihm zu einem späteren Zeitpunkt durch Erwerbslosigkeit ein fiktives Einkommen für den Midestunterhalt unterstellt wird, er diesen durch einen Minijob bezahlt und 2 Jahre später eine Vollzeitstelle annimt, besteht doch die Gefahr nie wieder auf Teilzeit gehen zu können, wenn bei der nächsten Einkommensüberprüfung die Vollzeitstelle zur Berechnung des Unterhalts herangezogen wird?
Ich sehe dann bei der Annahme der Vollzeitstelle ganz klar die freie Entfaltung in Gefahr.
Das kann es doch nicht sein..
Ich sehe dann bei der Annahme der Vollzeitstelle ganz klar die freie Entfaltung in Gefahr.
Das kann es doch nicht sein..

