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SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung
#20
„Selber Schuld“ ist natürlich genial .
Das Jugendamt setzt eine Frist mit gelbem Brief und tut
Nebenbei so, als ob es freiwillig ist,
aber droht mit kostspieligen Gerichtsverfahren .

Selbst eine Befristung vom Titel
wurde hier im Forum hoch und runter diskutiert ob
das Jugendamt da gerichtlich reingrätschen könnte…
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RE: SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung - von Alimen T - 30-09-2025, 20:09

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