25-09-2025, 11:48
Hallo zusammen,
es ist einiges passiert, aber das Ende sehe ich doch nicht wirklich kommen.
Der Richter hat mittlerweile seit April zu zwei Güteverhandlungen eingeladen und wollte beide Parteien dazu bringen sich gütlich zu einigen. Jedes Mal haben wir argumentiert, dass das Verfahren nicht entscheidungsreif ist, da von der KM und dem volljährigen Kind keine vollständige Auskunft erteilt wurde. Das hat der Richter zur Kenntnis genommen, aber sah es trotzdem als gegeben an, einen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten. Dieser hat mich maximal in die Pflicht genommen und die KM außen vorgelassen. Der Richter sah es als nicht angemessen an, dass der Unterhalt für das volljährige Kind gequotelt wird, sondern ich kann ruhig den Maximalbetrag bezahlen, den ich auch zahlen müsste, wenn ich allein unterhaltspflichtig bin. Das haben wir abgelehnt und den Vergleichsvorschlag nicht angenommen. Und das aus guten Gründen.
Aus meiner Sicht ist dieser Prozess wieder mal ein Paradebeispiel dafür, wie das gesamte System „Familiengericht und seine Helfer“ versuchen den KV maximal in Anspruch zu nehmen und die KM zu schützen versuchen.
Erstens:
Der Richter ist bei meinen Abzugspositionen wie Altersvorsorge, Fahrtkosten, etc. ziemlich genau und streng. Er möchte alles genau aufgezeigt bekommen und beim kleinsten Zweifel wird es halt nicht anerkannt. Meine sekundären Altersvorsorge berechnet er aus meiner Sicht nicht korrekt und wir weisen ihn immer wieder darauf hin. Seine Argumentation: „…. habe eine andere Rechtsauffassung ….“. Diese andere Rechtsauffassung bedeutet knapp 100€ mehr pro Kind pro Monat! Ganz konkret geht es um die Berechnung der sekundären Altersvorsorge, die sich gemäß den Leitlinien aus dem Gesamtbrutto ableitet. Das Gesamtbrutto ist wiederrum die Summe aus allen Einkunftsarten, wie z.B. aus nicht selbstständiger Arbeit, VuV, Renten, Kapitalerträgen etc. Aber nein, mit Gesamtbrutto ist aus Sicht des Richters nur das Brutto aus nicht-selbstständiger Tätigkeit und für die anderen Einkunftsarten darf keine sekundäre Altersvorsorge betrieben werden.
Zweitens:
Auf Basis der vorliegenden Unterlagen der KM ist ersichtlich, dass sie in einer abgezahlten Immobilie lebt und somit Wohnvorteil einzuberechnen ist. Und des Weiteren möchte die KM, wie in der Steuererklärung, Fahrtkosten in Höhe von gut 30% des Nettolohns in Abzug bringen. Einen Nachweis, dass die Fahrten auch durchgeführt wurden, gibt es natürlich nicht. Kein Fahrtenbuch, keine Tankstellenrechnung, keine Stempelzeiten auf der Arbeit oder was auch immer. Nur eine Bescheinigung von Arbeitgeber, dass die KM am besten täglich im Büro sein sollte. Den Wohnwert hat die KM lächerlich niedrig angesetzt und pauschal mit einem Wert angegeben. Es gibt keine Begründung oder Vergleichsmieten, die diesen Wohnwert bestätigen würden. Und bei den Fahrtkosten stützt man sich auf das Schreiben des Arbeitgebers. Dabei weiß ich aus der gemeinsamen Zeit, dass die meiste Arbeit im Home Office erledigt wurde, weil ansonsten die Fahrtkosten den Lohn aufgefressen hätten. Beides hat meine Anwältin bestritten und daraufhin gewiesen. Beim Wohnwert haben wir auf Basis von Vergleichsimmobilien einen Wohnwert aufgezeigt. Aber die KM muss bei weitem nicht so einen Beweisaufwand betreiben wie ich!
Alles im allen zieht sich die Sache und man versucht mich weich zu kochen. Aber ich lehne weiter ab, sofern es nicht zu meinem Vorteil ist oder die KM auf meine Kosten entlastet. Der Richter möchte einfach keine verbindliche Entscheidung treffen und versucht insbesondere mich zu einer gütlichen Einigung zu drängen.
Ende Oktober steht die nä. mündliche Verhandlung in der Hauptsache an, aber ich befürchte wieder nichts Gutes für mich. Mein Anwalt und ich sind schon darauf eingestellt eine Beschwerdeverfahren einzureichen. Zumal die Zeit für mich spielt, das volljährige Kind wird nächstes Jahr im Mai mit dem Abitur fertig und möchte eine Ausbildung machen. Das zweite Kind wird im März 2027 volljährig, womit die KM wieder bargeldunterhaltspflichtig wird. Diese Randbedingungen möchte ich ganz genau im Urteil des aktuellen Verfahrens direkt mitberücksichtigt wissen und entsprechend werden wir auch unseren Antrag bei der Verhandlung vortragen. Mal sehen was kommt.
Ich werde weiter berichten.
es ist einiges passiert, aber das Ende sehe ich doch nicht wirklich kommen.
Der Richter hat mittlerweile seit April zu zwei Güteverhandlungen eingeladen und wollte beide Parteien dazu bringen sich gütlich zu einigen. Jedes Mal haben wir argumentiert, dass das Verfahren nicht entscheidungsreif ist, da von der KM und dem volljährigen Kind keine vollständige Auskunft erteilt wurde. Das hat der Richter zur Kenntnis genommen, aber sah es trotzdem als gegeben an, einen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten. Dieser hat mich maximal in die Pflicht genommen und die KM außen vorgelassen. Der Richter sah es als nicht angemessen an, dass der Unterhalt für das volljährige Kind gequotelt wird, sondern ich kann ruhig den Maximalbetrag bezahlen, den ich auch zahlen müsste, wenn ich allein unterhaltspflichtig bin. Das haben wir abgelehnt und den Vergleichsvorschlag nicht angenommen. Und das aus guten Gründen.
Aus meiner Sicht ist dieser Prozess wieder mal ein Paradebeispiel dafür, wie das gesamte System „Familiengericht und seine Helfer“ versuchen den KV maximal in Anspruch zu nehmen und die KM zu schützen versuchen.
Erstens:
Der Richter ist bei meinen Abzugspositionen wie Altersvorsorge, Fahrtkosten, etc. ziemlich genau und streng. Er möchte alles genau aufgezeigt bekommen und beim kleinsten Zweifel wird es halt nicht anerkannt. Meine sekundären Altersvorsorge berechnet er aus meiner Sicht nicht korrekt und wir weisen ihn immer wieder darauf hin. Seine Argumentation: „…. habe eine andere Rechtsauffassung ….“. Diese andere Rechtsauffassung bedeutet knapp 100€ mehr pro Kind pro Monat! Ganz konkret geht es um die Berechnung der sekundären Altersvorsorge, die sich gemäß den Leitlinien aus dem Gesamtbrutto ableitet. Das Gesamtbrutto ist wiederrum die Summe aus allen Einkunftsarten, wie z.B. aus nicht selbstständiger Arbeit, VuV, Renten, Kapitalerträgen etc. Aber nein, mit Gesamtbrutto ist aus Sicht des Richters nur das Brutto aus nicht-selbstständiger Tätigkeit und für die anderen Einkunftsarten darf keine sekundäre Altersvorsorge betrieben werden.
Zweitens:
Auf Basis der vorliegenden Unterlagen der KM ist ersichtlich, dass sie in einer abgezahlten Immobilie lebt und somit Wohnvorteil einzuberechnen ist. Und des Weiteren möchte die KM, wie in der Steuererklärung, Fahrtkosten in Höhe von gut 30% des Nettolohns in Abzug bringen. Einen Nachweis, dass die Fahrten auch durchgeführt wurden, gibt es natürlich nicht. Kein Fahrtenbuch, keine Tankstellenrechnung, keine Stempelzeiten auf der Arbeit oder was auch immer. Nur eine Bescheinigung von Arbeitgeber, dass die KM am besten täglich im Büro sein sollte. Den Wohnwert hat die KM lächerlich niedrig angesetzt und pauschal mit einem Wert angegeben. Es gibt keine Begründung oder Vergleichsmieten, die diesen Wohnwert bestätigen würden. Und bei den Fahrtkosten stützt man sich auf das Schreiben des Arbeitgebers. Dabei weiß ich aus der gemeinsamen Zeit, dass die meiste Arbeit im Home Office erledigt wurde, weil ansonsten die Fahrtkosten den Lohn aufgefressen hätten. Beides hat meine Anwältin bestritten und daraufhin gewiesen. Beim Wohnwert haben wir auf Basis von Vergleichsimmobilien einen Wohnwert aufgezeigt. Aber die KM muss bei weitem nicht so einen Beweisaufwand betreiben wie ich!
Alles im allen zieht sich die Sache und man versucht mich weich zu kochen. Aber ich lehne weiter ab, sofern es nicht zu meinem Vorteil ist oder die KM auf meine Kosten entlastet. Der Richter möchte einfach keine verbindliche Entscheidung treffen und versucht insbesondere mich zu einer gütlichen Einigung zu drängen.
Ende Oktober steht die nä. mündliche Verhandlung in der Hauptsache an, aber ich befürchte wieder nichts Gutes für mich. Mein Anwalt und ich sind schon darauf eingestellt eine Beschwerdeverfahren einzureichen. Zumal die Zeit für mich spielt, das volljährige Kind wird nächstes Jahr im Mai mit dem Abitur fertig und möchte eine Ausbildung machen. Das zweite Kind wird im März 2027 volljährig, womit die KM wieder bargeldunterhaltspflichtig wird. Diese Randbedingungen möchte ich ganz genau im Urteil des aktuellen Verfahrens direkt mitberücksichtigt wissen und entsprechend werden wir auch unseren Antrag bei der Verhandlung vortragen. Mal sehen was kommt.
Ich werde weiter berichten.