Vor 11 Stunden
(15-09-2025, 21:34)tomtom schrieb: Haha, Bedarfskontrollbetrag![]()
Hab auch den alten Bescheid nochmal vorgezogen: die wollten, dass ich tituliere mit Frist, was ich aber schon wieder völlig verdrängt hatte. Damit hat sich die Frage auch erledigt. Ich stell jetzt mal alles zusammen und dann Daumen drücken und [Unterschreitung des Mindestniveaus] lecken.
Mit Frist titulieren hört sich gut an . Maximale Frist : 2 Jahre per Notar und das dann per Gerichtsvollzieher zustellen lassen .
