15-09-2025, 11:14
(15-09-2025, 11:01)p__ schrieb: Ich habe den Zahlbetrag des Mindestunterhalts genannt. Stufe 1 Düsseldorfer Tabelle. Seite 5, unten, "Anhang": https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos...ssnote.pdf
In Verzug kann dich jeder Berechtigte setzen: Die Mutter die das Kind vertritt oder ihre Vertreter, Jugendamtsbeistandschaft, ihr Anwalt. Oder ein Gerichtsbeschluss.
Aber ohne die richtige Höhe ist auch ein verzug möglich oder erst wenn der steht? Überweise ich von mir aus monatlich den Mindestunterhalt hilft mir das in irgendeiner Form ?