Gestern, 09:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 10:07 von Ein Vater.
Bearbeitungsgrund: Fehler
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Hallo zusammen,
am Donnerstag hat meine Lebensgefährtin unsere Tochter genommen und ist 1 Straße weiter bei der Nachbarin eingezogen. Sie sagt sie benötigt die Höhe des Unterhaltes weil sie wegen Wohungssuche diese bei einigen Ämtern diese angeben muss. Angeblich möchte auch das JA die Höhe erfahren und sie benötigen ein Schriftstück hierzu. Ich habe Ihr gesagt bis zur entgültigen Berechung durch meinen Anwalt, mit dem ich bereits nächsten Montag einen Termin habe soll sie mal von dem Mindestunterhalt von 554 Euro ausgehen. Kind wird im Oktober 6 Jahre alt ich bin nicht verheiratet, sie arbeitet halbtags.
So jetzt die Frage. Soll ich einfach für September anteilig von den 554 € unterhalt überweisen. was macht das Jugendamt in dem Fall. Danke euch.
am Donnerstag hat meine Lebensgefährtin unsere Tochter genommen und ist 1 Straße weiter bei der Nachbarin eingezogen. Sie sagt sie benötigt die Höhe des Unterhaltes weil sie wegen Wohungssuche diese bei einigen Ämtern diese angeben muss. Angeblich möchte auch das JA die Höhe erfahren und sie benötigen ein Schriftstück hierzu. Ich habe Ihr gesagt bis zur entgültigen Berechung durch meinen Anwalt, mit dem ich bereits nächsten Montag einen Termin habe soll sie mal von dem Mindestunterhalt von 554 Euro ausgehen. Kind wird im Oktober 6 Jahre alt ich bin nicht verheiratet, sie arbeitet halbtags.
So jetzt die Frage. Soll ich einfach für September anteilig von den 554 € unterhalt überweisen. was macht das Jugendamt in dem Fall. Danke euch.